Altersvorsorge: Effektivkosten ohne Standard unbrauchbar

Der Ausweis der Effektivkosten, zu dem die Anbieter privater Rentenversicherungen seit 1. Januar 2015 gesetzlich verpflichtet sind, hilft bislang nicht, kostengünstige Angebote zu finden. Gastbeitrag von Klaus Morgenstern, Sprecher des Deutschen Instituts für Altersvorsorge (DIA)

Klaus Morgenstern, DIA: "XXX"
Klaus Morgenstern, DIA: „Kunden und Versicherer baden gemeinsam die Nachlässigkeit des Gesetzgebers aus, den Versicherern keine einheitliche Berechnungsmethode mitzuliefern“

Die Transparenz von Rentenversicherungen hat sich im zurückliegenden Jahr sogar noch verschlechtert, weil Versicherer Effektivkosten geändert haben, ohne dass dies für die Kunden nachvollziehbar ist. Dieses enttäuschende Fazit ergibt sich aus der neuen DIA-Studie „Wie wirkt das Lebensversicherungs-Reformgesetz? Update 2016“. Das Deutsche Institut für Altersvorsorge (DIA) hatte bereits im vergangenen Jahr die Auswirkungen des Lebensversicherungs-Reformgesetzes untersucht und schon 2015 kritisiert, dass die Angabe der Effektivkosten in der gegenwärtigen Form unbrauchbar ist.

Bemühungen seitens der Versicherungswirtschaft hat Verwirrung zunächst vergrößert

Mit dem Update sollte nun nach zwölf Monaten überprüft werden, ob sich im Anschluss an die heftige Kritik Verbesserungen eingestellt haben. Zwar gab es Bemühungen seitens der Versicherungswirtschaft, dadurch ist die Verwirrung für die Versicherungskunden zunächst noch größer geworden, fassen die Autoren der Studie ihre Auswertungen zusammen. So fanden im Laufe des Jahres, von unbedeutenden Ausnahmen abgesehen, keine Anpassungen der Kosten bei Privat- und Riester-Renten statt. Daher haben sich in vielen Fällen die Effektivkosten auch nicht geändert. Es existiert aber auch eine Reihe von Ausnahmen, bei denen die Effektivkosten gefallen oder gestiegen sind, obwohl keine oder nur geringfügige Änderungen der Kosten erfolgten.

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Ortmann: „Für den Kunden bleibt es ein Trauerspiel“

„Wie schon in der ersten Untersuchung festgestellt, hat der Gesetzgeber den Versicherern keine einheitliche Berechnungsmethode für die Effektivkosten vorgegeben. Daher bestanden zahlreiche Unklarheiten bei der Berechnung der Effektivkosten, zum Beispiel zur Behandlung der Zuschläge bei monatlicher Beitragszahlung“, erläutert Studienautor Mark Ortmann. „Um diese Unklarheiten zu beseitigen hat der Gesamtverband der Versicherungswirtschaft im Oktober 2015 den Versicherern eine Hilfe für die Berechnung zur Verfügung gestellt. Diese Hilfe haben offenkundig einige Unternehmen angewandt, wodurch sich ihre Effektivkosten veränderten, auch wenn die Kosten gleich geblieben sind. Die Angleichung der Berechnung ist ein notwendiger Schritt, um eine Vergleichbarkeit zu schaffen. Für den Kunden bleibt es aber ein Trauerspiel: Verbraucher können beim besten Willen nicht verstehen, warum sich Effektivkosten ändern, obwohl beitragsbezogene Kosten unverändert geblieben sind.“

Seite zwei: Ohne einheitlichen Effektivkostenausweis kein Druck auf die Kosten

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