Altersvorsorge: Frauen vernachlässigen Rentenplanung

Die Höhe der Leistungen bemisst sich bei der Beitragszusage anhand einer aus den gezahlten Beiträgen und Kapitalmarkterträgen ermittelten Zielrente. Zwar kann deren Höhe in Abhängigkeit vom Kapitalanlageerfolg schwanken, diese wird in der Regel jedoch deutlich höher sein als eine Rente, bei der eine Mindesthöhe garantiert ist.

Wie wenig die Befragten hierzu bereit sind, zeigt die Aon-Hewitt-Studie, denn nur ein Viertel der Befragten würden zugunsten einer höheren Rendite auf Garantien zu verzichten.

Bei Frauen ist die Bereitschaft auf Garantien zu verzichten, noch wesentlich geringer als bei Männern. Hier ist also noch erhebliche Überzeugungsarbeit zu leisten. Das BRSG hat zum Ziel, die betriebliche Altersversorgung für Mitarbeiter mit einem geringen Einkommen zu verbreiten.

Die Ergebnisse der Studie deuten darauf hin, dass neben der Einkommenshöhe womöglich auch das Thema eines „gender gap“ existiert.

Teilzeitbeschäftigte profitieren von BRSG

Das BRSG gibt Arbeitgebern und Sozialpartnern ein Instrumentarium an die Hand, das man für eine familienfreundliche Ausgestaltung von betrieblichen Versorgungswerken nutzen kann.

Nutznießer solcher Regelungen könnten insbesondere teilzeitbeschäftigte Frauen sein. Durch staatlich geförderte Arbeitgeberbeiträge könnten so die Auswirkungen von Karriereunterbrechungen gemindert werden.

Neben den finanziellen Angeboten zur Altersvorsorge bedarf es besonderer Anstrengungen: das Bewusstsein zu schärfen, Verantwortung für die eigene Rente zu übernehmen, sowie die Finanzkompetenz der Mitarbeiter zu stärken.

Hierzu zählen neben der Vermittlung der Notwendigkeit einer persönlichen Vorsorgeplanung auch das bessere Verständnis für die Kosten von Garantien und deren Auswirkung auf die Rendite.

Mehrheit erwartet Arbeitgeberzuschüsse

Übrigens belegt die eingangs zitierte Studie, dass mehr als 53 Prozent der Befragten von ihrem Arbeitgeber erwarten, dass dieser sich auch finanziell an einer betrieblichen Altersversorgung beteiligt.

Angesichts des immer häufiger beklagten Mangels an Fachkräften und Auszubildenden sollte dies für die Arbeitgeber eine Überlegung wert sein, zumal sie die Kosten für eine Betriebsrente nicht allein zahlen müssen.

Zusammen mit der Beteiligung von Staat und Mitarbeiter können bereits moderate Arbeitgeberzuschüsse einen spürbaren Beitrag zu einer besseren Absicherung im Alter leisten. (bm)

Foto: Shutterstock

Lesen Sie den vollständigen Artikel im aktuellen Cash.Special Versicherungen 2/2017.

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