Das Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz im Effizienz-Test

Durch das Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz soll die private Vorsorge steuerlich stärker gefördert werden. Doch das Gesetz hat Schwächen und schafft Fehlanreize, insbesondere bei dem wichtigen BU-Schutz.

Gastbeitrag von Michael Franke, Franke & Bornberg

Der Preistreiber ist die Vorgabe des Gesetzgebers, eine lebenslange Leistung bei Berufsunfähigkeit darzustellen, wenn die BU bis zum Ablauf anhält. Dadurch wird die geförderte BU gegenüber den aktuellen Produkten um das Zwei- bis Dreifache teurer.
Das Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz soll die steuerliche Förderung der privaten Alters- und Invaliditätsvorsorge verbessern. Es ist am 1. Juli 2013 in Kraft getreten. Das Bundesfinanz-ministerium bewirbt es in seinem Monatsbericht wie folgt:

Änderungen durch das Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz:

• Die geförderte private Altersvorsorge (Riester-Rente und Basisrente) ist eine lohnenswerte und sinnvolle Option, um für das Alter finanziell vorzusorgen. Die begünstigten Altersvorsorgeprodukte werden durch die vorgenommenen Änderungen (Produktinformationsblatt, Begrenzung der Wechselkosten) für den Anleger transparenter und besser vergleichbar.

• Die Absicherung gegen den Eintritt der Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit wird unter bestimmten Voraussetzungen zukünftig stärker steuerlich gefördert.

Soviel vorweg: die Versprechungen klingen gut, aber das Gesetz hat seine Schwächen und bietet Fehlanreize. So entsteht auch durch die neuen Produktinformationen keine Transparenz und der wichtige BU-Schutz wird kostspieliger als je zuvor.

Bürokratie statt sinnvoller Vorsorge

Offensichtlich stellt man Transparenz und Vergleichbarkeit schon deshalb in den Vordergrund, weil der Gesetzgeber nichts Substanzielles für die Vorsorge tut. Statt die Rahmenbedingungen zu schaffen, die eine sinnvolle Kapitalanlagenrendite sicherer Anlagen ermöglichen, wird partiell das Gegenteil erreicht: Mit Produktinformationsblättern und der „Produktinformationsstelle Altersvorsorge“ schafft das Gesetz noch mehr Bürokratie, die zunächst einmal bei Versicherern Kosten in Millionenhöhe verursachen.

Bleibt die Frage, was es im Gegenzug an Transparenz zu bieten hat und ob die Produkte tatsächlich besser vergleichbar werden.

Simulationsrechnungen schaffen nur eine andere Form der Intransparenz

Geförderte Altersvorsorgeprodukte sollen mit Hilfe von Simulationsrechnungen in sogenannte Chance-Risiko-Klassen eingeteilt werden. Die Schwächen dieser Simulationsrechnungen sind in Fachkreisen allerdings hinreichend bekannt: Kein Verbraucher kann die komplexen Rechenparameter solcher stochastischen Simulationen nachvollziehen.

Die Ergebnisse der Simulation werden nur zum Ende der berechneten Laufzeit betrachtet und dementsprechend endfällig kalkulierte Tarife bevorzugt. Als Risikobegrenzer wird die im Produkt enthaltene Garantie angesetzt.

Seite zwei: Geförderte BU nur zu Höchstpreisen

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