Die Schweizer Dr. Amann AG hat gegen das Anlegerschutzblatt kapital-markt intern (kmi) eine einstweilige Verfügung beim Hamburger Landgericht erwirkt. Die Richter haben entschieden, dass kmi folgendes wie in der Ausgabe vom 3. Dezember 2004 unter anderem nicht verbreiten darf: ?Anleger der Immobilien-Beteiligung No.1 Vier-Sterne-Hotel Playacanaria warten seit dem 1. Mai 2003 auf fällige Ausschüttungen? und: ?von einer Rückzahlung des in die Immobilien-Beteiligung No.1 Vier-Sterne-Hotel Playacanaria eingezahlten Kapitals an die Anleger könne keine Rede sein?.
Kmi kann gegen diese Entscheidung Rechtsmittel einlegen.