Das Kapitel mit der Überschrift „Finanzieller Verbraucherschutz und Altersvorsorge“ in dem 177 Seiten starken Koalitionsvertrag der „Ampel“ aus SPD, Grünen und FPD umfasst gerade einmal eine halbe Seite.
Dort heißt es: „Wir werden uns für eine stärkere Standardisierung für die Erstellung von Prospekten einsetzen. Wir werden die Fähigkeiten der BaFin bei der Prüfung von Vermögensanlageprospekten weiter stärken. Wir werden den Verbraucherbeirat der BaFin weiter stärken.“
Außerdem kündigt die neue Koalition an: „Wir werden die BaFin beauftragen, Regulierungslücken im Grauen Kapitalmarkt zu identifizieren.“
Konkrete Planung bleibt offen
Im Fokus der Ampel-Koalition stehen also einmal mehr die Emissionen nach dem Vermögensanlagengesetz, die gerade erst durch das Anlegerschutzstärkungsgesetz des bisherigen Finanzministers und künftigen Bundeskanzlers Olaf Scholz (SPD) schärfer reguliert wurden.
Was konkret geplant ist, bleibt im Koalitionsvertrag offen, zumal die BaFin erst herausfinden soll, welche (weiteren) Regulierungslücken überhaupt noch bestehen.
Die von der vorherigen Koalition geplante Verlagerung der Aufsicht über den freien Vertrieb (34f Gewerbeordnung) auf die BaFin ist im Koalitionsvertrag nicht vorgesehen.