So heißt es in dem Papier, im Koalitionsausschuss sei beschlossen worden, gesetzlich festzuschreiben, dass ab dem 1. Januar 2024 „möglichst“ jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit Erneuerbaren Energien betrieben werden soll. Der entsprechende Gesetzentwurf werde gegenwärtig „im Ressortkreis überarbeitet“ und soll im April im Kabinett auf den Weg gebracht werden, um das Gesetz vor der Sommerpause im Bundestag zu beschließen.
Damit bleibt es sowohl beim Termin als auch beim grundsätzlichen Ziel des umstrittenen Gesetzentwurfs von Wirtschaftsminister Robert Habeck (Bündnis 90/Die Grünen). Was genau „möglichst“ bedeutet und welche Gebäude, Eigentümer oder Heizungen vielleicht ausgenommen werden, bleibt offen. Selbst der gestern vielfach kolportierte Verzicht auf eine Austauschpflicht für alte Öl- und Gasheizungen nach einer bestimmten Betriebsdauer ist in dem Kompromisspapier nicht enthalten, jedenfalls nicht explizit.
Kaum mehr als wolkige Ankündigungen
Weiter heißt es in dem Papier: „Es wird darauf geachtet, dass ein technologieoffener Ansatz verfolgt wird, und dass ausreichende Übergangszeiträume zur Verfügung stehen. Das Gesetz wird dabei pragmatisch ausgestaltet, unbillige Härten auch zum sozialen Ausgleich werden vermieden und sozialen Aspekten angemessen Rechnung getragen; auch für Mieterinnen und Mieter.“
Mit Ausnahme des Verzichts auf die Fixierung auf Wärmepumpen durch einen „technologieoffenen Ansatz“ sind auch das kaum mehr als wolkige Ankündigungen. Anscheinend haben sich die Koalitionspartner weder auf konkrete Übergangszeiträume noch auf eine zumindest grundsätzliche Idee zur „pragmatischen“ Ausgestaltung oder wenigstens Eckpunkte zum sozialen Ausgleich verständigt. Also eigentlich auf fast nichts. Die „Einigung“ besteht demnach wohl im Wesentlichen darin, hier weiterzudiskutieren.
Damit Bürgerinnen und Bürger nicht überfordert werden, werde „zielorientiert geprüft“, wie der ambitioniertere Austausch von Öl- und Gasheizungen aufgrund der Änderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) „gezielt und bürokratiearm“ aus dem Klima- und Transformationsfonds finanziell gefördert werden kann. „Niemand wird im Stich gelassen“, heißt es abschließend in dem Papier. Das war’s, mehr nicht. Nebulöser geht es wohl kaum.