Die Einführung und Etablierung der elektronischen Patientenakte (ePA) zählt mittelfristig zu den wichtigsten strategischen Zielen in der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung. Seit Januar 2021 existiert sie bereits in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).
Ohne die Einwilligung des Patienten können weder Daten in der ePA gespeichert noch ausgelesen werden. Dabei wird der Funktionsumfang sukzessive bis 2023 ausgebaut. Die PKV will nachziehen, sobald sie den Zugang zur sogenannten Telematikinfrastruktur (TI) hat. Dieser ist noch an die physische elektronische Gesundheitskarte gebunden. In der GKV ist diese bereits etabliert – in der PKV hingegen nicht weit verbreitet, so dass die privaten Krankenversicherer derzeit an Lösungen arbeiten, um die Verifizierung der Kunden und damit den Zugang zur TI sicherzustellen.
Assekurata hat insgesamt 630 Verbraucher befragt – 319 privat und 311 gesetzlich Versicherte – ob sie die ePA kennen und ob sie bereit wären, diese zu nutzen.
Sicherheitsbedenken bei privat Versicherten viel höher
Der Nutzungsgrad ist noch äußerst gering, dafür kennen schon viele das Angebot: Von den 311 befragten GKV-Kunden gaben 61,7 Prozent an, die ePA noch nicht zu kennen. Immerhin 32,5 Prozent der Befragten kennen das Angebot, haben die ePA aber noch nicht heruntergeladen. 4,5 Prozent haben sich bereits registriert, aber nur 1,3 Prozent nutzen sie.
75,9 Prozent der privat Versicherten können sich vorstellen, die ePA zu nutzen. Assekurata hat deshalb untersucht, was die Kunden daran hindert, die ePA zu nutzen.
Der Hauptteil der GKV-Kunden (38,3 Prozent) gibt als Grund für die bisherige Nichtnutzung an, dass er sich bisher noch nicht mit dem Thema beschäftigt hat. In der PKV hingegen führen Sicherheitsbedenken/Datenschutz mit 59,2 Prozent die Liste der Hemmnisse deutlich an. Insgesamt deckt sich dies mit den Ergebnissen unserer Analyse, in der wir festgestellt haben, dass GKV-Kunden mehr Vertrauen in ihren Versicherer haben als PKV-Kunden. Dass die ePA noch nicht im Praxisalltag angekommen ist, stellte für 23,5 Prozent der GKV-Befragten ein Hindernis dar. Als zweitgrößte Hürde nannten die PKV-Kunden mit 48,3 Prozent die aktuell noch geringe Nutzung in den Arztpraxen.
Einigkeit bei den Mehrwerten
Der bedeutendste Mehrwert besteht sowohl für GKV- als auch für PKV-Kunden darin, dass die ePA Datentransparenz zwischen behandelnden Leistungserbringern schafft. Dicht dahinter folgt die Notfalldaten-Übersicht, in welche Ärzte die wesentlichen Angaben zur Gesundheitsgeschichte des Patienten initial eintragen. Annähernd auf einem Niveau rangieren der Überblick über die Behandlungshistorie sowie die Erinnerung an Vorsorgeuntersuchungen. Wechselwirkungsprüfungen von Arzneimitteln landen in der Verbrauchergunst auf Platz fünf.
Im Ergebnis zeigt dies, wie wertvoll und erfolgskritisch die Einbindung der Ärzte ist. Bei der Funktion „Daten teilen“ ist dies offensichtlich, aber insbesondere Arzneimittel-Wechselwirkungschecks erfordern eine enge Abstimmung mit den behandelnden Ärzten.
Aus Sicht von Assekurata würden die Kostenträger von der Fürsprache der Ärzte zur ePA-Nutzung profitieren, die PKV möglicherweise etwas stärker, da die Versicherten den Ärzten das größte Vertrauen schenken. Um diese zu gewinnen, müsse ihnen allerdings bekannt sein, mit welchen Funktionalitäten und Rahmenbedingungen die ePA ausgestattet ist beziehungsweise sein wird. Und natürlich nicht zuletzt, wie sie selbst im Praxisalltag vom Einsatz der elektronischen Patientenakte profitieren können. Im Ergebnis würde damit zugleich auch die nächste Barriere aus Kundensicht automatisch abgebaut werden – die noch geringe Nutzungsrate der ePA in den Praxen.