Die geschlossenen Fonds haben zu lange am KG-Modell festgehalten und stecken bis heute in ihrer Nische fest. Künftig sollten die Anbieter ernsthaft darüber nachdenken, geschlossene AIFs mit Kündigungsrechten anzubieten. Gastbeitrag von Aykut Bußian, TPW.
Totgesagte leben länger: Die Branche der geschlossenen AIFs hat große Pläne für die Quartale zwei bis vier 2015. Publikumsfonds mit einem Eigenkapital von 1,9 Milliarden Euro befinden sich der Rating-Agentur Dextro zufolge in Planung. Das Investitionsvolumen soll sogar bei 3,4 Milliarden Euro liegen. Die Zukunftsaussichten scheinen also rosig. Doch noch hat die Branche die Trendwende nicht geschafft. Das Jahr 2014 mit seinen 81 Millionen Euro platziertem Eigenkapital ist noch präsent und wirkt nach.
Die große Frage lautet jetzt: Kann die Branche einen Turnaround schaffen und sich als vollwertige und gleichwertige Sachwert-Investmentbranche etablieren, die eine wirkliche Alternative zu Wertpapierfonds darstellt? Oder ist sie verdammt zu einem Nischendasein in der „Geschlossenen-Fonds-Ecke“? Perspektivisch wäre die Branche dann nur noch ein „Anhängsel“ der offenen Fonds.
Konkurrenz von verschiedenen Seiten
Der geschrumpften Branche könnte künftig Konkurrenz von verschiedenen Seiten drohen. Dazu zählen zum einen Strukturen, die nicht unter das KAGB fallen, sondern nur unter das Vermögensanlagengesetz. Beispiele dafür sind Genussrechte, Nachrangdarlehen oder stille Beteiligungen.
Zum anderen gibt es bestimmte Akteure, die davon profitieren, dass sie Ausnahmeregelungen im KAGB nutzen können. Dazu zählen vor allem die im Gesetz genannten operativ tätigen Unternehmen, die nicht der Zulassungspflicht durch die Bafin unterliegen. Sie müssen nicht die mit relativ hohem Aufwand verbundenen Anforderungen des KAGB erfüllen und können deshalb mit deutlich günstigeren Kostenstrukturen arbeiten.
Keine Zulassung für offene Produkte
Weitere und vielleicht auch schlagkräftigere Konkurrenz droht von den offenen Fonds. Deren Anbieter haben in der Regel die Lizenz für geschlossene Produkte gleich mitbeantragt. Diese Akteure waren in der Vergangenheit bereits deutlich stärker reguliert als die geschlossenen Fonds, daher war es für sie nur mit relativ wenig Mehraufwand verbunden.
Demgegenüber haben die KVGen, die jetzt eine Lizenz für geschlossene Produkte erhalten haben, in den meisten Fällen keine Zulassung für offene Produkte. Insofern könnten Anbieter offener Fonds den Emittenten geschlossener AIFs künftig mit geringeren Kosten und großer Vertriebskraft die potenziellen Anleger abwerben.