Nach Angaben von Andsafe bedeutet das konkret: Werden aus der Ukraine geflüchtete Personen oder Familien aufgenommen und leben diese mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft, gilt der Versicherungsschutz auch für diese Geflüchteten – unabhängig davon, welche Tarifart zuvor gewählt wurde. Bei der Tierhalterhaftpflicht greift der Versicherungsschutz, sofern aus der Ukraine Geflüchtete aufgenommen werden und diese auch Hunde mitbringen.
Der Versicherungsschutz beginnt laut Andsafe jeweils mit der Aufnahme der Geflüchteten und endet, wenn die häusliche Gemeinschaft nicht mehr besteht. Mitversichert sind demnach auch Ansprüche der Gastfamilie bzw. des Versicherungsnehmers gegen die Geflüchteten aus Sachschäden – hierbei gilt eine Selbstbeteiligung von 250 Euro je Schadenfall. Das gleiche gilt für Ansprüche der Geflüchteten gegen den Versicherungsnehmer.