Der Betreiber behauptet, die BaFin habe Handelskonten von Kundinnen und Kunden gesperrt, berichtet die BaFin. Grund sei der Verdacht des Insiderhandels.
Die BaFin verlange angeblich, dass die betroffenen Kundinnen und Kunden einen Geldbetrag in Höhe ihres aktuellen Kontostands überweisen. Erst dann würde sie das Konto wieder freischalten. „Diese Informationen sind falsch, es handelt sich um eine Täuschung“, stellt die Behörde sicherheitshalber klar.
Wichtig sei zu wissen: Die BaFin darf von Kundinnen und Kunden nicht verlangen, Geld zu überweisen. Hierfür fehle ihr die gesetzliche Grundlage. Ob es tatsächlich Kunden gibt, die auf die Täuschung hereingefallen sind und eine entsprechende Überweisung vorgenommen haben, geht aus der BaFin-Meldung nicht hervor.