Bei einem Grillfest können sich in unachtsamen Momenten kleinere und größere Unfälle ereignen. „Grillfans, die sicher in die Barbecue-Saison starten möchten, sollten nicht nur privathaftpflichtversichert sein, sondern auch über eine private Unfallversicherung nachdenken. Schäden am Inventar wie verbrannte Gartenmöbel sind über die Hausratversicherung abgesichert“, sagt BdV-Vorständin Bianca Boss.
Da die Wiederbeschaffung von Gartenmöbeln nicht den Lebensstandard gefährdet, sollte der Hausratversicherung allerdings nicht die oberste Priorität eingeräumt werden. Jedes Grillgerät hat seine eigenen Tücken: Während beim Gasgrill der unsachgemäße Anschluss der Flüssiggasflaschen zum Sicherheitsrisiko wird, fachen manche die Grillkohle – trotz allgemeiner Warnhinweise – immer noch mit Spiritus an. Verletzt man dabei eine andere Person schwerwiegend oder beschädigt deren Besitz, greift die Privathaftpflichtversicherung.
Die Versicherungssumme sollte mindestens 15 Millionen Euro pauschal für Sach-, Personen- und Vermögensschäden betragen. „Niemand sollte auf einen Privathaftpflichtschutz verzichten! Verletzt man eine Person schwer, drohen im schlimmsten Fall sehr hohe und unter Umständen langandauernde Schadensersatzzahlungen. Schließlich haftet man mit seinem Vermögen und Einkommen“, sagt Boss.
Setzt man beim Grillen Hausratgegenstände wie den Sonnenschirm oder andere Hausratgegenstände in Brand, zahlt die eigene Hausratversicherung. Bei Schäden am Gebäude ist es für Immobilieneigentümerinnen wichtig, über eine Wohngebäudeversicherung zu verfügen. Bei Brandschäden übernimmt diese die Reparaturkosten sowie die Kosten des Wiederaufbaus. Die private Unfallversicherung springt ein, wenn man sich beim Grillen verletzt und eine Invalidität erleidet. Sie zahlt einen vertraglich vereinbarten Betrag entsprechend dem erlittenen Invaliditätsgrad und der vereinbarten Invaliditätssumme.
Mit dieser Summe können zum Beispiel Hilfsmittel oder benötigte Umbauten am Haus finanziert werden.