Anlass der Anhörung war ein Antrag der CDU/CSU-Fraktion, der sich gegen ein Provisionsverbot wandte, das die Europäische Kommission derzeit plant. Diesen Antrag unterstützte der auf Vorschlag der AfD-Fraktion geladene Sachverständige Philipp Bagus, Ökonomie-Professor an der Universidad Rey Juan Carlos in Madrid. Er wandte sich generell dagegen, Märkte zu regulieren. „Regulierungen stören insgesamt den Marktprozess“, erklärte er.
Anders sah dies Steffen Sebastian, Professor für Immobilienfinanzierung an der Universität Regensburg, der auf Vorschlag der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen geladen war. Er verwies auf Studien, denen zufolge insbesondere Sparer mit kleinen und mittleren Einkommen von einer Regulierung der Provisionen im Finanzvertrieb profitieren und nannte eine Erhöhung des Ertrags von zwei Prozent. „Ein marktwirtschaftlicher Ansatz wird immer ein Provisionsverbot begünstigen“, sagte Sebastian.
Diese Sicht teilte auch die Vertreterin der EU-Kommission. Die Kosten in Deutschland seien derzeit höher als in anderen Ländern, in denen bereits ein Provisionsverbot bestehe. Als Positiv-Beispiele wurden hier die Niederlande und das Vereinigte Königreich genannt. „Das Provisionsverbot führt zu niedrigeren Kosten und damit zu höheren Renditen für den Kleinanleger“, hieß es von der EU-Kommission.
Dem widersprach die Privatbank ING Diba, die als Sachverständige auf Vorschlag der Unionsfraktion geladen war. Sie verwies auf besonders günstige passiv verwaltete Fonds, sogenannte ETFs, die äußerst günstig und für die Anleger leicht zu verstehen seien, weil sie beispielsweise direkt einen Index wie den Deutschen Aktienindex nachbildeten. „Das Angebot von kostengünstigen ETFs ist in Deutschland einzigartig“, erklärte der ING-Diba-Vertreter. Über sie fänden „breite Bevölkerungsschichten Zugang“.
Ähnlich äußerte sich der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute, als Sachverständiger geladen auf Vorschlag der FDP-Fraktion. Zunächst begrüßte dieser, „dass ein generelles Provisionsverbot vom Tisch“ sei. Aber auch das Mittel eines teilweisen Provisionsverbots für den beratungsfreien Bereich stößt dort auf Ablehnung. Denn auch auf Märkten, auf denen Beratung nicht über Provisionen im Vertrieb, sondern über fixe Honorare stattfände, gebe es Intransparenz. Verwiesen wurde auf den Bereich der juristischen Beratung.