Anlagebetrug: „Geheim-Tipp“ mit Fragezeichen

Der Bankenverband nimmt die neueste Statistik des BKA zur Wirtschaftskriminalität zum Anlass für eine recht eigenwillige Pressemitteilung. Der Löwer-Kommentar

„Die BKA-Statistik als Argument für den Besuch beim Bankberater heranzuziehen, ist ziemlich gewagt.“
„Die BKA-Statistik als Argument für den Besuch beim Bankberater heranzuziehen, ist ziemlich gewagt.“

„Mickrige Renditen für das Ersparte – das treibt so manchen Anleger in die Verzweiflung. Immer wieder fallen Sparer auf obskure Anlageangebote rein.“ Diese recht umgangssprachlichen Feststellungen stammen nicht etwa von einer Verbraucherschutz-Organisation.

Vielmehr stehen sie unter der Überschrift „Achtung Anlagebetrug: Auf Warnsignale achten“ in einer Mitteilung des Bundesverbands Deutscher Banken von vergangener Woche. Selbstredend weiß der Bankenverband Abhilfe und listet Anzeichen für Abzock-Verdacht auf: Hohe Gewinnversprechen, „Cold Calling“, Zeitdruck und so weiter. Man kennt das.

Seit Langem schon kommen solche Warnlisten etwa von der Finanzaufsicht Bafin oder von Verbraucherschützern. Der Bankenverband wirkt da etwas artfremd und in seiner Liste fehlt der sonst übliche (und angebrachte) Ratschlag: Nicht alle Eier in einen Korb.

„Geheim-Tipp“: Bankberatung

Stattdessen fügt der Verband einen Punkt hinzu, den er allen Ernstes als „Geheim-Tipp“ bezeichnet: „Auch vermeintlich sicheren Anlagetipps aus dem Bekanntenkreis sollten Anleger nicht blind vertrauen. Holen Sie eine Zweitmeinung ein und vereinbaren Sie im Zweifel ein Beratungsgespräch mit Ihrer Bank.“

Nun ist nicht weiter verwunderlich, dass der Bankenverband Banken als das allein selig machende darstellt. In diesem Fall jedoch ist die Werbung reichlich plump und wer soll auf die alberne Bezeichnung als „Geheimtipp“ hereinfallen? Das ist nicht das einzige Fragezeichen, das die Mitteilung hinterlässt.

Anlass war offenkundig die Veröffentlichung des „Bundeslagebilds Wirtschaftskriminalität 2015“ durch das Bundeskriminalamt (BKA). Laut Bankenverband stiegen die erfassten Beteiligungs- und Kapitalanlagebetrugsdelikte gegenüber dem Vorjahr um 5,3 Prozent auf 7.895 Fälle.

Seite zwei: Schadenssumme um fast 40 Prozent gesunken

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