7. Eigen- versus Fremdverwaltung der Anlage
Eine weitere Entscheidung, die der Anleger bei seiner Geldanlage zu treffen hat ist, ob er jede einzelne Investitionsentscheidung selbst treffen möchte oder einen Dritten damit betraut. Ist Letzteres der Fall, könnte für ihn eine Vermögensverwaltung in Frage kommen.
Bei dieser Variante legt er zu Beginn des Investitionsprozesses, beispielsweise mit seiner Bank, eine Strategie fest. Im Anschluss investiert die Bank dieser Anlagestrategie entsprechend, führt also gegebenenfalls auch selbstständig Verkäufe durch. Hier fallen allerdings höhere Gebühren an. Eine weitere Option ist die fondsbasierte Vermögensverwaltung, diese ist allerdings weniger individuell.
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8. Anlageberatung
Die Inanspruchnahme einer Anlageberatung kann insbesondere dann sinnvoll sein, wenn dem Anleger die notwenige Expertise fehlt. Diese Dienstleistung ist selbstverständlich kostenpflichtig, auch wenn der Anleger nicht explizit eine Rechnung erhält.
Aufschläge und Provisionen werden direkt vom Anlagebetrag abgezogen. Der Anleger sollte bei den Kosten in jedem Fall nachhaken und den Berater notfalls bitten, die Rendite unter der Berücksichtigung der Kosten auszurechnen. Eine weitere Option ist eine honorarbasierte Beratung, bei der ein festes Honorar an den Anlageberater entrichtet wird. (nl)
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