Trotz staatlicher Kontrolle und besserer Konzepte: Bei Sachwert-Emissionen bleiben weiterhin auch Risiken. Manche davon sind unvermeidlich, andere hausgemacht. Worauf sollten Anleger und Vermittler achten?
Gastbeitrag von Stefan Löwer, G.U.B. Analyse
Sachwert-Emissionen sind heute ohne staatliche Aufsicht kaum noch möglich: Sie fallen entweder als alternative Investmentfonds (AIF) unter das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) oder als sonstige Emissionen unter das Vermögensanlagengesetz.
Jede Anlageform hat ihre Stärken – und Risiken
Komplett unreguliert sind derzeit nur noch bestimmte direkte Investitionen sowie der Kauf von Eigentumswohnungen oder ganzer Immobilien. Dem „grauen“ Kapitalmarkt früherer Jahre ist die Branche damit längst entwachsen.
Das betrifft nicht nur die voll regulierten AIF, sondern auch Emissionen nach dem Vermögensanlagengesetz, die seit dem Inkrafttreten des Kleinanlegerschutzgesetzes im Juli 2015 weitaus höhere Anforderungen erfüllen müssen und einer – zumindest generellen – Aufsicht der Bafin unterliegen.
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Gerade in diesem halb-regulierten Bereich, der mit dem KAGB Mitte 2013 eigentlich für tot oder zumindest tiefgrau gehalten worden war, tut sich erstaunlich viel. Diese Angebote waren 2015 sogar noch in der Überzahl und sind keinesfalls generell schlechter oder riskanter als AIF.
Höchstes Regulierungsniveau: AIF
Vielmehr hat jede Anlageform ihre Stärken, aber auch spezielle Risiken. Doch beginnen wir mit dem höchsten Regulierungsniveau, den AIF also. Sie zählen unter anderem deshalb zum „weißen“ Kapitalmarkt, weil sie bestimmte Produktvorschriften sowie diverse organisatorische Anforderungen an die Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) erfüllen müssen und einer permanenten Kontrolle der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) unterliegen.
Zudem muss eine externe Verwahrstelle die Zahlungsströme überwachen, und die Bafin prüft die fachliche Eignung und Zuverlässigkeit der Geschäftsleiter. Doch trotz der staatlichen Aufsicht: Auch bei AIF gibt es Risiken. Zum einen prüft die Bafin auch bei AIF nicht die Qualität der Investition und die wirtschaftlichen Erfolgsaussichten.
Seite zwei: Behörde kann Performance nicht garantieren