Bankkunden sollen besser vor einer mangelhaften Beratung geschützt werden. Ab kommenden Freitag müssen Berater ihren Kunden ein Produktinformationsblatt (PIB) aushändigen, wenn sie zum Wertpapierkauf informieren.
Das PIB ist Teil des von der Politik auf den Weg gebrachten Gesetzes zur “Stärkung des Anlegerschutzes und Verbesserung der Funktionsfähigkeit des Kapitalmarkts”. Es muss leicht verständlich sowie werbefrei sein und über die für eine Anlageentscheidung wesentlichen Beurteilungskriterien wie Rendite, Risiko und Kosten der Anlageempfehlung informieren.
Zudem darf es nicht mehr als zwei Seiten umfassen; in Ausnahmefällen, beispielsweise bei Derivaten und Termingeschäften sind drei Seiten erlaubt.
Der Verbraucher soll, so das Ziel des Gesetzgebers, in die Lage versetzt werden, verschiedene Finanzprodukte miteinander zu vergleichen zu können, um die für ihn geeignete Anlage zu finden.
Das Anlegerschutzgesetz enthält zudem eine Verordnungsermächtigung, mit der weitere Details geregelt werden können. Die Kontrolle durch die Finanzaufsicht Bafin soll die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben sicherstellen. Darüber hinaus hat das Bundesverbraucherministerium ein Forschungsvorhaben vergeben, das die Qualität und Verständlichkeit der neuen Produktinformationsblätter untersuchen soll.
Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner (CSU) erwartet von der Einführung des PIB eine deutliche Stärkung des Verbraucherschutzes im Finanzbereich: „Geldanleger in Deutschland sind künftig deutlich besser gegen Falschberatung geschützt.“
Schon im Juli 2009 hatte Aigner einen Beipackzettel gefordert. Allerdings konnten sich die Kreditinstitute nicht auf einen Standard einigen. Erst im März 2011 wurde, nachdem das Anlegerschutzgesetz den Bundestag passiert hatte, durch den Zentralen Kreditausschuss (ZKA), in dem die Spitzenverbände der Banken vertreten sind, ein einheitliches Muster präsentiert.
Durch eine weitere Gesetzesinitiative, die unter anderem den Fondsvertrieb regulieren soll und die der Bundestag derzeit noch berät, ist die Einführung eines PIB auch für andere Vermögensanlagen wie zum Beispiel geschlossene Fonds geplant. (ks)
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