Da das Bundeskabinett in der Regel am Mittwoch tagt, dürfte der Gesetzesentwurf nicht vor Juli beschlossen werden. In der kommenden Woche wird zunächst der Bundespräsident gewählt. Sollte man sich nicht bis zum 14. Juli einigen, wird das Thema Anlegerschutz in die Sommerpause verschleppt.
Die Verbände der Finanzdienstleistungsbranche setzen ihre Hoffnung nun in Wirtschaftsminister Brüderle. Wenn dieser auf seiner Position beharren würde, wäre die Ausgestaltung des Gesetzesentwurf wieder völlig offen. (hb)
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