Die Bundesregierung will eine Registrierungspflicht für Bankberater bei der Finanzaufsicht Bafin einführen, um den Anlegerschutz beim Verkauf von Lebensversicherungen, Fonds oder anderen Kapitalanlagen zu stärken. Das kündigte ein Vertreter des Verbraucherschutzministeriums, Erich Paetz, am Mittwoch auf einer Tagung des „Handelsblatts“ in Köln an, wie die Zeitung berichtet.
„Die Aufsicht erhält verstärkte Eingriffsbefugnisse. Zum Beispiel soll sie auch Berater von der Anlageberatung ausschließen dürfen, wenn entsprechende Hinweise auf Fehlverhalten vorliegen“, sagte Paetz, der im Ministerium für Verbraucherschutz für Finanzdienstleistungen zuständig ist, dem Bericht zufolge.
Nachdem die Banken ihre Finanzberatung bereits seit Anfang des Jahres protokollieren müssen, will die Regierung nun dafür sorgen, dass unqualifizierte Vermittler ausgesiebt werden. Durch die Registrierung bei der Bafin werde es künftig einfacher sein, bei Beschwerden Hinweise auf schwarze Schafe zu finden und entsprechend zu reagieren, so der Plan. Paetz rechne damit, dass der Entwurf des Anlegerschutzgesetzes noch im Herbst steht.
Nach wie vor drehe sich, so Paetz, die Hauptstreitfrage um die Regulierung des Beteiligungsmarktes. Finanz- und Wirtschaftsministerium haben unterschiedliche Auffassungen darüber, wer die Vermittler von geschlossenen Fonds beaufsichtigen soll.
Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) plädiert dafür, Beteiligungsangebote als Finanzinstrumente zu klassifizieren und ihren Vertrieb damit nach dem Kreditwesengesetz zu regulieren. Das würde für freie Vermittler bedeuten, dass sie sich einem Haftungsdach anschließen müssten. Wirtschaftsminister Rainer Brüderle (FDP) dringt darauf, dass wie bei Versicherungsvermittlern die Gewerbeaufsicht zuständig ist.
Vor allem aufgrund dieses Konflikts ist der Entwurf für das geplante „Gesetz zur Stärkung des Anlegerschutzes und Verbesserung der Funktionsfähigkeit des Kapitalmarktes“ zur Hängepartie geworden. Das Gesetz soll nach aktuellem Planungsstand der Koalition im ersten Quartal 2011 kommen. (hb)
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