Über Entwurf zum Anlegerschutzgesetz gehen die Meinungen der Fraktionen weit auseinander. Das wurde in der heutigen Sitzung des Finanzausschusses deutlich. Nur in einem Punkt sind sich alle einig, nämlich dass Handlungsbedarf bestehe, Anleger besser zu schützen.
Kritik kommt vor allem aus den Reihen der SPD und der Linken. Die SPD kritisiert, dass der ursprüngliche Entwurf weit mehr Bestimmungen zum Anlegerschutz vorgesehen habe. Diese seien bei den „Beratungen im Vorfeld verloren gegangen.“ Die Fraktion bezeichnet es als einen ”schweren konzeptionellen Fehler“ am Anlegerschutz zu sparen. Die FDP-Fraktion bleibt erwartungsgemäß bei ihrem Standpunkt, dass die Vermittlung von Finanzprodukten einheitlich in der Gewerbeordnung geregelt werden solle.
Auch die Linksfraktion hatte höhere Erwartungen an den Gesetzentwurf, der jetzt keinerlei Regelungen zu geschlossenen Fonds enthalte. ”Der Anlegerschutz trägt die Handschrift der Finanzlobby“, kritisiert die Fraktion und fordert die Schaffung einer Verbraucherschutzbehörde und eines Finanz-Tüv’s, der jedes Finanzprodukt vor der Zulassung prüft.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hingegen fasst sich allgemeiner: Es gäbe zwar viele Regelungen zum Anlegerschutz, aber nur geringe Durchsetzungsmöglichkeiten. Vor den Gerichten würden viele Anleger scheitern. Bei diesem Thema sei der Gesetzentwurf eine ”große Leerstelle“. Zudem vermisse die Fraktion Regelungen für Zertifikate und intransparente Finanzprodukte.
Die Unionsfraktion hält dagegen, man müsse zwischen ”grauen Produkten“ und ”weißen Produkten“, die sehr transparent seien“, unterscheiden. Der bereits angekündigte eigene Gesetzentwurf zum sogenannten grauen Kapitalmarkt und zur Aufsicht über Finanzvermittler soll bis Jahresende vorliegen, so die Bundesregierung.
Am 1. Dezember ist beim Finanzausschuss eine öffentliche Anhörung zum Anlegerschutzgesetz geplant. Dabei soll es auch um mehrere Anträge der Oppositionsfraktionen gehen. Auch Sachverständige aus der Branche werden zu Wort kommen. (ks)
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