Anlegerschutzgesetz: Sachverständige kritisieren Entwurf

Der Finanzausschuss des Bundestages hat in einer öffentlichen Anhörung die geplanten Regeln zum Anlegerschutz diskutiert. Offensichtlich besteht dringender Bedarf: Die Mehrheit der 46 Sachverständigen verlangt Änderungen am Gesetzentwurf.

Finanzausschuss

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Stärkung des Anlegerschutzes und Verbesserung der Funktionsfähigkeit des Kapitalmarkts sieht unter anderem vor, dass sämtliche Bankberater in einem Register bei der Finanzaufsicht Bafin gemeldet werden sollen. Zudem sind bei Falschberatung Berufsverbote und Bußgelder vorgesehen.

Ein Vertreter der Deutschen Bank bezeichnete die geplante Registrierung bei der Bafin, gegen die sich bereits der Bankenverband BdB gewehrt hat, als unnötig. Alternativ schlug er vor, eine Negativ-Kartei zu erstellen, in der die Meldungen bestimmter Beschwerdefälle gesammelt und auch die Namen der betroffenen Berater erfasst würden. Eine generelle Meldepflicht helfe nicht viel weiter, so der Vertreter. Die Finanzaufsicht Bafin sprach sich hingegen für ein Zentralregister aus, weil nur dies eine Gesamtschau ermögliche. Problematische Bereiche im Anlagesektor ließen sich so leichter identifizieren.

Die Dienstleistungs-Gewerkschaft Verdi kritisierte die vorgesehene Möglichkeit, bei Falschberatung Berufsverbote zu verhängen. Damit würden die Bankberater zu Sündenböcken gemacht, da sie nur Vorgaben zu erfüllen hätten. Die Berater stünden unter erheblichem Druck, bestimmte Wertpapiere zu verkaufen.

Offene Immobilienfonds: Kündigungs- statt Haltefristen gefordert

Außerdem sieht der Gesetzentwurf Neuregelungen für offene Immobilienfonds vor. Für Anteile an diesen Fonds soll künftig eine Mindesthaltefrist von zwei Jahren gelten.

Der Bundesverband Investment und Asset Management (BVI) lehnte die Neuregelungen für offene Immobilienfonds ab: „Dieses Instrument halten wir bei institutionellen Anlegern nicht für zielführend, da diese nach Ablauf der Haltefrist wie bisher große Summen überraschend aus einem Fonds abziehen können“, so die Stellungnahme des BVI.

Seite 2: Wie die geplante Regulierung des Beteiligungsvertriebs gesehen wird

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