DIHK-Leiterin Moraht betonte in diesem Zusammenhang, dass der DIHK eine seitens der EU-Ebene vorgesehene Fortbildungspflicht für Vermittler ablehne und hier auf Freiwilligkeit setze. Die zweite Gruppe befasst sich mit dem Thema Transparenz, die dritte mit dem Bürokratieabbau. Insgesamt befürworte der DIHK keine Änderung des Status quo. Es sei kontraproduktiv, alles über einen Haufen werfen zu wollen, so Moraht. Die Prinzipien der Berufszulassung müssten unangetastet bleiben.
In Bezug auf das Anlegerschutzgesetz sagte sie, dass der DIHK die Regelung auf Basis des Gewerberechts begrüße. Zur Diskussion um die Regelung zur Honorarberatung sei man grundsätzlich für die Gewerbefreiheit und werde auch keinen Gesetzesvorschlag initiieren, aber reagieren, wenn einer vorgelegt würde. Eine berufsständische Lösung analog freier Berufe wie des Rechtsanwalts lehne man ab. (ks)
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