Anlegerschutzgesetz stärkt OIFs – jedoch zulasten der Fungibilität und Rendite

Das jüngst vom Bundestag verabschiedete Gesetz zur Stärkung des Anlegerschutzes und Verbesserung der Funktionsfähigkeit des Kapitalmarkts wird die offenen Immobilienfonds (OIFs) als indirekte Immobilienanlageklasse stärken – jedoch zulasten ihrer Fungibilität und Rendite. Dies ist das Fazit einer Expertenrunde aus Marktplayern und Verbänden, initiiert vom OIF-Anbieter Wertgrund Immobilien.

Thomas Meyer, Wertgrund Immobilien
Thomas Meyer, Wertgrund Immobilien

„Das Gesetz reagiert insbesondere auf das Sicherheitsbedürfnis von Privatanlegern und wird die Assetklasse Offene Immobilienfonds stärken“, erklärt Thomas Meyer, Vorstand der Wertgrund Immobilien AG. „Grundsätzlich kommt es der langfristigen Natur einer Immobilienanlage entgegen, die Transparenz wird weiter erhöht, die vergleichsweise stabile Wertentwicklung und geringe Volatilität werden verstärkt und die steuerliche Attraktivität im Vergleich zur Direktanlage bleibt erhalten“, so Meyer weiter. Doch er gibt zu Bedenken: „Zwar werden die Mindesthaltefrist von 24 Monaten und die einjährige Kündigungsfrist einen besseren Schutz vor einer Aussetzung von Anteilsrücknahmen und Liquiditätsengpässen gewährleisten, jedoch zugleich die Fungibilität für Anleger reduzieren.“

Professor Dr. Matthias Thomas, CEO von Inrev, dem europäischen Verband für Investoren in nicht-börsennotierten Immobilienfonds, erklärt: „Spezialfonds sind von der Reduktion des Leverage von 50 auf 30 Prozent ausgenommen. Auf reine Spezialfonds wird die Neuregulierung kaum Auswirkungen haben. Anders sieht es bei Publikumsfonds und im Ausland investierten OIFs aus. Hier ist eine Erhöhung der Steuerlast bei Auslandsobjekten und eine Steigerung der Währungssicherungskosten zu erwarten.“

„Die Verschärfung der Fremdfinanzierungsquote ist ein nicht sachgerechter Vorstoß, der im Eilverfahren durch das parlamentarische Verfahren geschleust wurde”, kommentiert Axel von Goldbeck, Sprecher der Geschäftsführung des ZIA Zentraler Immobilien Ausschuss. „Zudem ist die Neuregelung kontraproduktiv. Denn die verschärfte Fremdkapitalquote geht auf Kosten der Rendite und reduziert die Flexibilität des Liquiditätsmanagements der Fonds“, ergänzt er. Und weiter: „Die Fremdkapitalquote kann gerade in schwierigen Zeiten kontraproduktiv sein. Außerdem werden Auslandsinvestments und damit die Risikostreuung des Portfolios schwieriger.“

Seite 2: Die Konsequenzen für Liquiditätssteuerung und Immobilienbewertung

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