Das Bundeskabinett hat die Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV) verabschiedet, mit der die Umsetzung der EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie IDD konkretisiert wird. Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) begrüßt, dass im Entwurf Empfehlungen des Verbands übernommen worden seien.
„So ist die Lernerfolgskontrolle bei der obligatorischen Weiterbildung fast gänzlich entfallen und beschränkt sich nur noch auf den Bereich des Selbststudiums. Darüber hinaus bewerten wir positiv, dass die Nachweise zur Weiterbildung nicht mehr per Erklärung bei der zuständigen IHK bis spätestens zum 31. Januar des Folgejahres nachgewiesen werden müssen. Die jetzt vorgesehenen Regelungen reduzieren also den bürokratischen Aufwand erheblich“, sagte BVK-Präsident Michael H. Heinz.
„Erfreulich ist außerdem für uns, dass ein vermittlerinternes Beschwerdemanagement von der Größe der Vermittlerbetriebe abhängig gemacht wurde“, so Heinz weiter. „Damit sind die meisten Vermittler, die im überwiegenden Maße Kleinbetriebe sind, von der bürokratischen Einführung eines Verfahrens zur Verwaltung von Beschwerden befreit.“
Verabschiedung nicht vor Oktober
Zudem sei die verpflichtende Teilnahme von allen Vermittlern am Beschwerde- und Schiedsverfahren des Versicherungsombudsmanns im Entwurf verankert. „Damit sichert die VersVermV das hohe Verbraucherschutzniveau und manifestiert einen Reputationsgewinn für den Berufsstand“, so Heinz. Mit der endgültigen Verabschiedung der Verordnung ist laut BVK nicht vor Oktober zu rechnen. (kb)
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