Immobilienbesitzer sollten die Anschlussfinanzierung nach dem Erwerb nicht auf die lange Bank schieben: „Wer bis zum letzten Tag wartet, der hat nur noch die Möglichkeit, das Hausbank-Angebot anzunehmen und das ist erfahrungsgemäß nie das günstigste,“ weiß Reglinski.
Doch wann sollte das Thema auf der To-do-Liste stehen? Die Umschuldung einer laufenden Baufinanzierung ist an zwei verschiedenen Zeitpunkten ohne Probleme und weitere Kosten möglich: Wenn die Sollzinsbindung ausläuft, oder wenn die Zinsbindung schon länger als zehn Jahre läuft.
Laut Reglinski ist etwa fünfeinhalb Jahre vor Ende der Zinsbindung ein guter Zeitpunkt gekommen, auf die Anschlussfinanzierung zu schauen, denn: „Ab 66 Monaten im Voraus bieten Banken ein Forward-Darlehen an. Damit lassen sich die aktuell günstigen Zinskonditionen für eine Anschlussfinanzierung sichern, die erst in mehreren Jahren ansteht.“
18.000 Euro in drei Jahren sparen
Ein Forward-Darlehen hatte auch Christian Schmitz* im Blick, als er sich von Gereon Reglinski beraten ließ. Er wollte sich das derzeitige Zinsniveau sichern, wenn seine aktuelle Finanzierung im Jahr 2022 ausläuft.
Was er nicht wusste: Er kann sein Darlehen bereits jetzt kündigen und umschulden, da die Zehnjahresfrist abgelaufen ist. Die aktuell günstigen Zinsen kann er nun drei Jahre früher in Anspruch nehmen als geplant und eine große Summe sparen.
„Seinen derzeitigen Zins konnten wir von 4,7 Prozent auf 1,8 Prozent senken. Bei einer Summe von 210.000 Euro spart Herr Schmitz* allein in diesen drei Jahren fast 18.000 Euro und hat sich die Zinsen für weitere 15 Jahre gesichert“, so Reglinski.
Daher sei es wichtig, sowohl das Ende der Sollzinsbindung als auch die Zehnjahresfrist auf dem Zettel zu haben. Und noch einen Tipp hat der Spezialist für alle Anschlussfinanzierenden: „Niemals das bisherige Darlehen kündigen, bevor man ein neues hat.“ (bm)
*Name geändert
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