Ansparfonds: Die Zielgruppe ist nicht das Problem

Auch über die letzte Frage lässt sich trefflich streiten. Denn Ratenzahlungen können durchaus konzeptionelle Vorteile für die Fonds bieten. Das betrifft vor allem Blind Pools mit einem längeren Investitionsprozess, also insbesondere Private-Equity-Fonds und ähnliche Konzepte. Durch die Kombination von Einmal- und Rateneinlagen lassen sich – bei entsprechend kompetenter Liquiditätsplanung – die Ein- und Auszahlungsströme weitgehend synchronisieren. Auf diese Weise wird vermieden, dass Anlegergeld über längere Zeiträume niedrig verzinst auf dem Fondskonto dümpelt und die Rendite verhagelt.

Rateneinlagen verteilen zudem die Investitionen über einen längeren Zeitraum und damit die Risiken über verschiedene Marktphasen. Der kontinuierliche Liquiditätszufluss stabilisiert den Fonds auch in schwierigen Zeiten und gibt ihm finanziellen Spielraum, um auf Fehlentwicklungen zu reagieren. Von Ansparfonds jedenfalls ist nicht überliefert, dass sie in den vergangenen zwei Jahren Ausschüttungen von ihren Anlegern zurückgefordert hätten. Dass diese Konzepte generell riskanter seien als Fonds mit Einmaleinlagen, ist ein Vorurteil.

Weitaus problematischer als die Zielgruppe sind die speziellen konzeptionellen Risiken und Nachteile von Ansparfonds. Dazu zählt vor allem das Risiko, dass sich die Einkommenssituation des Anlegers verschlechtert und er die Raten nicht mehr leisten kann. Auch wenn die vertragstreuen Anleger vor Nachteilen geschützt werden müssen: Die Klauseln für säumige Ratenzahler sind bei den aktuellen Fonds nicht selten übertrieben hart.

Bei verschiedenen Einzahlungsvarianten stellt sich zudem die Frage, wie die Zahlungszeitpunkte bei der Ergebnis- und Vermögensverteilung berücksichtigt werden, da bei geschlossenen Fonds – anders als bei Investmentfonds – in der Regel keine laufende Bewertung erfolgt. Welche Auswirkungen die zu Beginn auf Basis des angestrebten Fondsverlaufs getroffenen vertraglichen Regelungen bei Abweichungen von den Prognosen für die einzelnen Anlegergruppen haben, ist meist schwer zu kalkulieren. Günstiger, wenn auch für das Marketing weniger attraktiv, ist der Verzicht auf Wahlmöglichkeiten. Nur wenn alle Anleger auf die gleiche Art und Weise einzahlen, sind Verzerrungen in der Ergebnisverteilung und entsprechende Ungerechtigkeiten ausgeschlossen.

Nicht alle Konzepte sehen zudem Regelungen vor, die verhindern, dass im Fall der Fonds-Insolvenz weder der Insolvenzverwalter noch Dritte die noch nicht eingezahlte Zeichnungssumme beim Anleger einfordern können. Doch dieses Risiko lässt sich durch entsprechende vertragliche Regelungen und eine geringe Hafteinlage sehr einfach eliminieren.

Seite 3: Problemfaktor anfängliche Weichkosten

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