Anwalts- und Gerichtsgebühren sollen um bis 9 Prozent steigen: GDV kritisiert Bundesjustizministerium

nahaufnahme der menschlichen hand eine münze setzend
Bildagentur PantherMedia / Andriy Popov
Die Gebühren für Anwälte und Gericht dürften im kommenden Jahr um rund neun Prozent steigen. Das ist dem Zugang zum Recht abträglich, befürchtet der GDV.

Die Versicherungswirtschaft plädiert für eine geringere Anhebung der Anwalts- und Gerichtsgebühren als bisher vom Gesetzgeber geplant. In einer Stellungnahme warnt der GDV, dass Anwalts- und Gerichtskosten bereits jetzt für viele Menschen eine finanzielle Hürde bei der Durchsetzung ihres Rechtes seien.

Der Referentenentwurf zum Kostenrechtsänderungsgesetz 2025 sieht vor, die Gebühren, um bis zu neun Prozent anzuheben. Jetzt schlägt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft Alarm: „Insbesondere in den unteren Streitwertstufen sollten die Gebühren geringer ansteigen als vom Bundesjustizministerium angedacht”, fordert Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Asmussen befürchtet, dass es aus Kostengründen für viele Verbraucherinnen und Verbraucher schwieriger werden könnte, ihr Recht durchzusetzen. Das gelte insbesondere für Personen ohne Rechtsschutzversicherung.

In einer Stellungnahme warnen die Versicherer, dass Anwalts- und Gerichtskosten schon jetzt für viele Menschen eine finanzielle Hürde bei der Durchsetzung ihres Rechtes seien. “Werden die Gebühren erneut angehoben, könnten sie möglicherweise sogar zum Rechtshindernis werden”, warnt Asmussen. Betroffen seien vor allem Rechtssuchende ohne Rechtsschutzversicherung. Aber auch für die Rechtsschutzversicherten dürfte es teuerer werden. Die Rechtsschutzversicherer rechnen durch die Gebührenanhebung mit einer Kostensteigerung von insgesamt sieben Prozent.  

Rechtsschutzversicherer fordern moderate Gebühren 

Die Versicherer schlagen vor, den Anstieg der streitwertgebundenen Gebühren im unteren Bereich – also bis zu einem Streitwert von 5.000 Euro – deutlich geringer ausfallen zu lassen als die geplanten sechs Prozent. Die Rechtskosten stünden sonst in keinem realistischen Verhältnis zum Streitwert.  

In Einzelbereichen setzen sich die Versicherer sogar für eine Absenkung der Gebühren ein. Denn aus GDV-Sicht sollten Effizienzgewinne und Kostenvorteile, die aus digitalisierten Abläufen und Arbeitsweisen gezogen werden, an die Rechtssuchenden weitergereicht werden. Das gelte vor allem für Fälle der industriellen anwaltlichen Mandatsbearbeitung in sogenannten Massenverfahren, wie zum Beispiel im sogenannten Dieselskandal.  

Versicherer: Keine Grundlage für derart hohe Gebührensteigerung 

Der Versicherungsverband gibt zudem zu bedenken, dass die Umsätze der Anwaltschaft trotz allgemeiner Preissteigerungen durch die inflationsbedingt gestiegenen Streitwerte in den letzten Jahren bereits spürbar angestiegen seien. Darüber hinaus seien die Anwaltsgebühren bereits 2021 um mehr als zehn Prozent erhöht worden.  

“Seit Januar 2021 müssen Verbraucherinnen und Verbraucher bereits einen Anstieg des allgemeinen Preisniveaus saisonbereinigt von über 16 Prozent hinnehmen“, sagt Asmussen. Eine Anhebung der Anwalts- und Gerichtsgebühren von bis zu neun Prozent ist daher aus GDV-Sicht dem Zugang zum Recht abträglich.  

Wie sich die Kosten für Rechtsstreitigkeiten entwickelt haben, zeigen die vom GDV für typische Fallkonstellationen berechneten Preisentwicklungen. Je nach Rechtsstreit sind die Kosten um 40 Prozent gestiegen. Nach Angaben des GDV bearbeiten die Rechtsschutzversicherer jährlich rund 4,7 Millionen Fälle und wenden für diese gut 3,6 Milliarden Euro auf. Dabei entfallen rund 80 Prozent der Kosten auf Anwaltshonorare. 

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