Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) weist darauf hin, dass die Europäische Kommission im EU-Amtsblatt 2022/975 die Anwendung der Technischen Regulierungsstandards (RTS) für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte (PRIIPs) verschoben hat. Die PRIIPs-RTS sollen nicht – wie geplant – ab dem 1. Juli 2022 angewendet werden, sondern erst ab dem 1. Januar 2023. Die Kommission hat dazu am 24. Juni 2022 eine Erklärung veröffentlicht, so die BaFin.
Der am 24. Juni publizierte Rechtsakt der Verschiebung tritt 20 Tage nach Veröffentlichung in Kraft – also erst am 14. Juli 2022, erklärt die BaFin. Hierdurch entstehe eine nicht intendierte zeitliche Lücke: Theoretisch müssten die neuen PRIIPs-RTS in der Zeit vom 1. bis zum 14 Juli 2022 angewendet werden, da die Verschiebung vom 1. Juli 2022 auf den 1. Januar 2023 erst zum 14. Juli 2022 greift – ein neuer Höhepunkt im Regulierung-Chaos also.
BaFin lässt zeitliche Lücke unberücksichtigt
Die BaFin wird die Anwendung der neuen PRIIPs-RTS jedoch erst ab dem 1. Januar 2023 in ihrer Aufsichtspraxis berücksichtigen, kündigt sie vernünftigerweise an. Die in der Delegierten Verordnung 2017/653 enthaltenen bisherigen Vorschriften für das PRIIPs-Basisinformationsblatt sollen bis zum 31. Dezember 2022 weiter gelten. Bis dahin kann auch das Dokument mit wesentlichen Informationen für den Anleger (wAI/KIID) verwendet werden, um spezifische Informationen über die als zugrundeliegenden Anlageoptionen angebotenen Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) bereitzustellen, schreibt die BaFin.
In ihrer Erklärung bestätige die Kommission, dass die in der (neuen) Delegierten Verordnung 2021/2268 enthaltenen neuen PRIIPs-RTS ab dem 1. Januar 2023 gelten, betont die BaFin. Man wird sehen, ob es dabei bleibt. Denn das Hickhack um die bereits 2014, also vor acht Jahren, verabschiedete und schon mehrfach verschobene PRIIPs-Verordnung dauert bereits geraume Zeit an.
Seit 2018 ist die Verordnung auf Versicherungen mit Anlagecharakter, also fondsgebundene Versicherungen, anzuwenden. Für Wertpapierfonds, also die OGAWs, und alternative Investmentfonds (AIFs) sollte sie ursprünglich ab 2019 Anwendung finden, später wurde der Termin zunächst auf 2020 und dann nochmals auf Juli 2022 verschoben.