Die Rechtsanwaltskanzlei Rotter Rechtsanwälte, München und Hamburg, hat bei der Düsseldorfer Staatsanwaltschaft eine Strafanzeige wegen Kapitalanlagebetrugs gegen die drei Geschäftsführer der Commerz Fonds Beteiligungsgesellschaft (CFB), Düsseldorf, eingereicht. Im Einzelnen richtet sich die Anzeige gegen Siegfried Ley, Günter Ress und Rolf-Dieter Müller.
Die Anzeige ist laut Mitteilung der Kanzlei die logische Konsequenz aus einer „Scheintransaktion“ der Commerzbank-Tochter, mit deren Hilfe die Bonität der einzigen Mieterin des Fondsobjekts Westfalenstadion im Fondsprospekt gezielt aufpoliert worden sei. „Die Zeche haben nun die zu Recht sehr verärgerten Molsiris-Fondsinhaber gezahlt?, sagt Klaus Rotter, Partner der auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Kanzlei. ?Es gibt jedoch sehr gute Chancen, sich gegen die Prospektverantwortlichen der CFB zu wehren und dabei die entstandenen Schäden ersetzt zu bekommen.?
Der Tatvorwurf beruht darauf, dass die Beschuldigten als Verantwortliche für die Prospekterstellung des CFB-Fonds Nr. 144 (?Molsiris?) im Verkaufsprospekt wesentliche Angaben zur wirtschaftlichen Lage der einzigen Mieterin des Fondsobjekts (Westfalenstadion Dortmund), der Borussia Dortmund GmbH & Co KGaA, verschwiegen haben. Diese Angaben waren jedoch, so Kanzlei Rotter, für die Fondszeichner von erheblicher Bedeutung. (Gegenstand des CFB-Fonds Nr. 144 war es, der Dortmunder Borussia das Westfalenstadion abzukaufen und zurück zu vermieten).
Dabei sei insbesondere mit wirtschaftlichen Kennzahlen der Borussia Dortmund GmbH & Co KGaA im Fondsprospekt geworben worden, die nur durch eine Immobilientransaktion über die strukturell und personell dem Fonds mittelbar zuzurechnende Gesellschaft Molacra Vermietungsgesellschaft mbH geschaffen worden seien. Dadurch, so Rotter, wurde ein tatsächlich eingetretener operativer Verlust der Mieterin Borussia in Höhe von über 22 Millionen Euro zum Bilanzstichtag 30. Juni 2002 schön gerechnet.
Von Seiten der CFB war zunächst keine Stellungnahme zu den Vorwürfen zu erhalten.
Darüber hinaus kündigt Kanzlei Rotter für Anfang April ebenfalls eine erweiterte Strafanzeige gegen die ehemaligen Vereinsverantwortlichen von Borussia Dortmund, Dr. Gerd Niebaum und Michael Meier, an.