Das heißt, dass sie nach Tarifverträgen oder in ähnlicher Höhe zahlen. Zum Ende einer Frist zum 30. April waren es demnach 78 Prozent gewesen. Seitdem seien knapp 9900 Nachmeldungen von Pflegeeinrichtungen zur Umsetzung der Regelungen eingegangen.
Ab 1. September darf es Versorgungsverträge nur noch mit Pflegeheimen geben, die nach Tarif oder ähnlich zahlen. Dies war noch von der alten schwarz-roten Bundesregierung auf den Weg gebracht worden.
Die Chefin des AOK-Bundesverbands, Carola Reimann, sagte der dpa, für die Pflegekassen und die Pflegeeinrichtungen seien die Regelungen zur Tariftreue mit einem erheblichen Aufwand verbunden. „Aber die Umsetzung ist auf einem guten Weg.“ Grundsätzlich werde das Ziel einer angemessenen Bezahlung der Beschäftigten in der Pflege unterstützt. Unklar seien aber die genauen finanziellen Auswirkungen.
„Fest steht, dass höhere Löhne auch zu höheren Kosten führen werden“, erläuterte Reinmann. „Es besteht die Gefahr, dass sie in Form höherer Eigenanteile auf die Pflegebedürftigen abgewälzt werden.“ Angesichts der dramatischen Finanzlage der Pflegeversicherung, die ohnehin mit dem Rücken zur Wand steht, seien dringend nachhaltige Lösungen nötig.
Um zur Versorgung zugelassen zu werden, haben Einrichtungen laut Bundesgesundheitsministerium nunmehr drei Möglichkeiten: Sie können selbst einen Tarifvertrag abschließen, mindestens entsprechend eines regional anwendbaren Tarifvertrags bezahlen oder mindestens in Höhe des Durchschnitts aller Tariflöhne in der Region entlohnen. Der AOK-Bundesverband hat eine Zusammenführung und Plausibilisierung der Rückmeldungen der Pflegeeinrichtungen übernommen.
Teil der Reform sind auch Entlastungen für Heimbewohner bei selbst zu zahlenden Anteilen. Sie bekommen seit Jahresbeginn neben Zahlungen der Pflegekasse einen Zuschlag, der mit der Pflegedauer steigt. (dpa-AFX)