Arbeit im Alter soll mit Renten-Prämie belohnt werden

Hubertus Heil
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Hubertus Heil (SPD)

Das Bundeskabinett hat Pläne für eine neue Prämie für Menschen auf den Weg gebracht, die über das Rentenalter hinaus arbeiten wollen. Wie das Konzept funktionieren soll.

Schon jetzt erhöhen Arbeitnehmer ihre späteren Rentenzahlungen, wenn sie über das reguläre Renteneintrittsalter hinaus arbeiten. Künftig soll es aber zusätzlich die Möglichkeit geben, sich die Anwartschaften auch auf einen Schlag auszahlen zu lassen – in Form einer sogenannten Rentenaufschubprämie. Das Vorhaben ist Teil der im Juli von der Ampel-Koalition vereinbarten „Wachstumsinitiative“ und muss nun noch im Bundestag beraten und beschlossen werden.


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Die Prämie soll abgabenfrei sein und sich aus der Höhe der entgangenen Rente und den Krankenversicherungsbeiträgen ergeben, die die Rentenkasse für die Zeit der Weiterbeschäftigung für die Betroffenen spart. Nach Berechnung des Sozialverbands VdK könnte damit jemand, der bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze etwa einen Rentenanspruch von 1.600 Euro brutto erreicht hat und dann ein Jahr zum Durchschnittsverdienst weiterarbeitet, eine steuerfreie Auszahlung von rund 22.000 Euro bekommen. Das Bundesfinanzministerium stellte klar, dass die Prämie sozialabgabenfrei sein werde, ob auch steuerfrei, werde derzeit noch geprüft.

Einmalzahlung oder dauerhaft höhere Rente

Als Alternative zu einer solchen Einmalzahlung bleibt aber die Möglichkeit bestehen, durch längeres Arbeiten die monatliche Rente bis zum Lebensende zu erhöhen. Bei einem um ein Jahr verschobenen Rentenbeginn erhöht sich die Altersrente um sechs Prozent. Außerdem steigt diese zusätzlich wegen weiter gezahlter Beiträge an die Rentenkasse. Mehr als die Hälfte der Beschäftigten ab 50 kann sich einer kürzlich veröffentlichten Umfrage des Karrierenetzwerks Xing zufolge vorstellen, über das Renteneintrittsalter hinaus zu arbeiten.

Arbeitgeberbeiträge aufs Konto der Beschäftigten

Eine weitere vom Kabinett auf den Weg gebrachte Neuregelung sieht vor, dass die Arbeitgeber die Beiträge zur Arbeitslosen- und Rentenversicherung, die sie für Beschäftigte im Rentenalter zahlen, diesen auch direkt auszahlen können. Das – so der Gedanke – erhöht nicht nur deren Einkommen, sondern auch den Anreiz, länger im Job zu bleiben. Zahlen Arbeitgeber die Beträge nicht an die Beschäftigten aus, haben sie weiter die Pflicht zur Zahlung der Arbeitgeberbeiträge an die Arbeitslosen- und Rentenkasse.

Heil und Habeck betonen Beitrag zur Fachkräftesicherung

„Wer sein Wissen und Können weiter freiwillig einbringen möchte, profitiert von den neuen Regelungen. Das ist ein wichtiger Schritt, um erfahrene Fachkräfte für unsere Wirtschaft zu sichern“, sagte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) in Berlin. Sein Kabinettskollege, Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne), sagte: „Die beschlossenen Maßnahmen sind aufgrund des fortschreitenden demografischen Wandels wichtig für die wirtschaftliche Entwicklung Deutschlands, denn wir können nicht auf das Wissen, Können und die Erfahrung Älterer verzichten, die noch weiterarbeiten wollen.“

Auch Neuregelungen bei Befristungen und Witwenrente

Teil des Gesetzesvorhabens sind auch Lockerungen bei Vorgaben zu befristeten Arbeitsverträgen. Diese sollen für Arbeitnehmer, die über das Rentenalter hinaus arbeiten wollen, einfacher möglich werden. Und wer neben dem Erhalt einer Hinterbliebenenrente („Witwen“- oder „Witwerrente“) arbeitet, soll künftig mehr verdienen können, ohne dass dies auf die Rente angerechnet wird. Im Ergebnis bleibe damit eine Vollzeittätigkeit zum gesetzlichen Mindestlohn bei Bezug einer Hinterbliebenenrente anrechnungsfrei, hieß es vom Bundesarbeitsministerium. Laut Deutschem Gewerkschaftsbund liegt der Bruttoverdienst bei einer 40-Stunden-Woche mit Mindestlohn bei etwa 2.150 Euro im Monat. (dpa-AFX)

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