bKV: Arbeitgeber-Engagement belohnen

Der Gesetzgeber jedoch zollt diesem Umstand aktuell keinen Tribut. Das medizinisch-soziale Engagement der Unternehmen zu fördern steht aktuell nicht auf der Agenda. Im Gegenteil: Immer wieder steht die Diskussion im Raum, ob es sich bei der bKV um Geld- oder Sachlohn handelt.

Fast hätte der Bundesrat jetzt eine Änderung in den Entwurf des neuen Steuergesetzes aufgenommen, wonach die bKV als Geldbezug zu definieren gewesen wäre. Das ist zwar ohnehin schon gängige Praxis der Finanzämter, aber Klagen dagegen haben gute Chancen auf Erfolg.

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Denn noch im Jahr 2011 hatte der Bundesfinanzhof geurteilt, dass betriebliche Krankenversicherungen als Sachlohn gelten, wenn die Arbeitnehmer nicht die Auszahlung des Geldbetrages verlangen können. Und für Sachlohn gibt es eine Steuerfreigrenze von 44 Euro, die solche Leistungen für Unternehmer attraktiv macht.

Freibetrag denkbar

Am 19. Dezember bespricht der Bundesrat nun erneut den Entwurf des Gesetzes, große Änderungen in Bezug auf die bKV sind aber erst einmal nicht zu erwarten – weder in positiver noch in negativer Hinsicht.

Unabhängig von einer steuerlichen Förderung gilt: Es lohnt sich für Arbeitgeber und Arbeitnehmer, eine bKV abzuschließen. Denn ausschlaggebend bei der Entscheidung für die bKV sollten das verbesserte Vorsorge-Niveau sowie die Bindung der Mitarbeiter an das Unternehmen sein.

Um die Gesundheits-Absicherung insgesamt zu stärken und das Arbeitgeber-Engagement zu belohnen, ist anstelle einer Steuerfreigrenze aber ein Freibetrag für betriebliche Gesundheitsleistungen von Seiten des Gesetzgebers denkbar. In diesen würden nicht wie bisher andere Posten in die Berechnung mit einfließen, und die Bedingungen wären stabil.

Autor Timo Holland ist Marketing- und Vertriebsvorstand bei der Süddeutschen Krankenversicherung.

Foto: SDK

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