„Spitzenleistungen über die gesamte Wertschöpfungskette“

Für den „Swiss Life Vitalschutz“ zur Absicherung von Grundfähigkeiten gab es bereits Lob von Maklerseite. Von welchen Anspruchskriterien haben Sie sich bei der Produktentwicklung leiten lassen?

Für uns war es wichtig, eine Lösung zu finden für eine Leistung, die sich den individuellen Bedürfnissen anpasst. Der Anspruch lag darin, die finanziellen Folgen einer etwaigen Erkrankung in dem dafür notwendigen Umfang abzusichern: Mit einer Grundfähigkeitsrente, einer einmaligen Kapitalleistung oder einer Pflegerentenversicherung. Auf Basis eines intelligenten Bausteinsystems sichert der Swiss Life Vitalschutz daher mit bis zu 19 Leistungsauslösern ein breites Spektrum an möglichen Erkrankungen bzw. Verletzungen ab. Die einzelnen Bausteine können zudem zu einer Rund-um-Vorsorgelösung kombiniert werden. Jeder Kunde findet damit eine individuelle Lösung für seine Bedürfnisse und Ansprüche.

Jeweils abgedeckte Erkrankungen.

In den Allgemeinen Versicherungsbedingungen zur neuen Grundfähigkeitspolice haben Sie ein sogenanntes Update-Recht festgeschrieben, mit dem verbesserte Leistungsauslöser auch für den Bestand Gültigkeit haben. Wollen Sie damit kritische Einwände, die möglicherweise zu den bestehenden Definitionen der Auslöser auftreten könnten, bereits im Vorfeld entkräften?

Es ist unser Bestreben, die von uns angebotenen Produkte und Dienstleistungen kontinuierlich weiterzuentwickeln. Damit auch Bestandskunden von späteren Produktverbesserungen beim Vitalschutz profitieren können, bieten wir deshalb im Sinne unseres Swiss Life Fairness-Versprechens das Update-Recht zum Wechsel in eine aktuellere vergleichbare Tarifgeneration ohne erneute Gesundheitsprüfung an.

Der Swiss Life Vitalschutz kann unter anderem durch eine „care“-Option erweitert werden. Was hat es damit auf sich?

Die „care“-Option kommt immer bei Pflegebedürftigkeit zum Einsatz. Wenn zum Beispiel zum Ende der regulären Leistungsdauer der Grundfähigkeitsversicherung eine Pflegebedürftigkeit vorliegt, dann zahlen wir die Grundfähigkeitsrente solange weiter aus, wie die Pflegebedürftigkeit besteht – in der Regel lebenslang. Bei der „care“-Option plus gehen wir noch einen deutlichen Schritt weiter: Hier zahlen wir direkt ab Eintritt des Pflegefalls die vereinbarte Grundfähigkeitsrente in doppelter Höhe aus, und zwar bis zum Ende der regulären Leistungsdauer der Grundfähigkeitsversicherung – danach zahlen wir die einfache Grundfähigkeitsrente solange die Pflegebedürftigkeit besteht.

Seite drei: „Ergebnis einer über 120-jährigen Tradition“

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