Arbeitskraftabsicherung: Versorgungslücke nicht nur auf dem Papier schließen

Obwohl die Absicherung der eigenen Arbeitskraft existenziell wichtig ist, fehlt vielen Berufstätigen eine diesbezügliche Versicherung. Kürzlich wurde nun der Vorwurf laut, Vermittler würden sich zu sehr auf die Berufunfähigkeitsversicherung (BU) konzentrieren, und die Berufstätigen so nicht adäquat absichern.

Gastbeitrag von Gerd Kemnitz, Versicherungsmakler

Gerd Kemnitz:
Gerd Kemnitz: „Die meisten Erwerbsunfähigkeitsversicherungen bieten keine Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit.“

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung bietet den umfassendsten Schutz zur Absicherung der Arbeitskraft. Doch sie ist durch die ausufernde Berufsgruppendifferenzierung für ganze Berufsgruppen unbezahlbar geworden. Lediglich die Erwerbsunfähigkeitsversicherung zielt noch auf die Absicherung der Arbeitskraft.

Alle anderen sogenannte Alternativen bieten nur Schutz bei ausgewählten Erkrankungen oder Ereignissen – unabhängig vom Erhalt oder Verlust der Arbeitskraft. Die Hauptursachen von Berufsunfähigkeit werden dabei jedoch meist ausgeschlossen.

Immer auf die Fakten achten

Erfahrungsgemäß werden die Diskussionen über Sinn und Unsinn solcher Alternativen sehr emotional geführt. Deswegen lohnt sich zunächst ein Blick auf die Fakten anhand eines konkreten Beispiels.

Entsprechend den Kalkulationsgrundlagen eines Versicherers liegt die statistische Wahrscheinlichkeit, dass ein heute 25-jähriger Baumaschinenführer bis zu seinem 65. Geburtstag berufsunfähig wird, bei 71,8% – in dieser Zeit erwerbsunfähig zu werden, dagegen bei 31,6%.

Mit dem Abschluss einer Erwerbsunfähigkeitsversicherung wäre die Versorgungslücke also keinesfalls geschlossen. Und es wird noch schlimmer.

Viele Krankheiten verlaufen schleichend und führen erst nach jahrelanger Berufsunfähigkeit zur Erwerbsunfähigkeit. So lange der Versicherte aber „nur“ berufsunfähig ist, erhält er zwar keinerlei Leistungen – muss aber die Beiträge weiterbezahlen, um nach einem späteren Eintritt der Erwerbsunfähigkeit noch versichert zu sein. Denn die meisten Erwerbsunfähigkeitsversicherungen bieten keine Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit.

Seite zwei: Unterschiedliche Interpretationen nicht zielführend

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