Natürlich könnte man argumentieren, dass eine Absicherung mit löchrigem Versicherungsschutz immer noch besser sei als gar keine. Für den Umsatz des Versicherers gilt dies in jedem Fall. Aber unser Baumaschinenführer wird – ein ehrliches Beratungsgespräch vorausgesetzt – auch erkennen, dass eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung ihn nur sehr eingeschränkt schützt.
Und ob er sich im Falle einer „lediglichen“ Berufsunfähigkeit zutraut, mit seinem angeschlagenen Gesundheitszustand in unserer Leistungsgesellschaft eine andere, noch ausübbare Tätigkeit zu finden, kann nur er allein entscheiden.
Vermittler brauchen bedarfsgerechte Produkte
Als Versicherungsmakler habe ich die Interessen meiner Mandanten zu vertreten. Deshalb muss ich auch die Schwachpunkte der verschiedenen Produkte kritisch ansprechen.
Denn es würde meinen Mandanten nichts helfen, wenn deren Versicherungslücke nur auf dem Papier geschlossen wird. Wenn sie die Schwachpunkte erst nach jahrelanger Beitragszahlung am eigenen Schicksal erfahren müssen, ist vorrangig mein Ansehen als Vermittler ruiniert.
Vielleicht sollten Versicherungsgesellschaften beispielsweise einmal darüber nachdenken, wie sinnvoll die aktuelle Berufsgruppendifferenzierung sowie eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung ohne BUZ-Beitragsbefreiung ist!
Autor Gerd Kemnitz ist Diplomingenieur und Versicherungsmakler mit Spezialisierung auf BU-Versicherungen.
Foto: Gerd Kemnitz
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