Manchmal schmerzt der Gang in die Apotheke. Und zwar im Portemonnaie. Zwar sind die Zuzahlungen gesetzlich Versicherter für Arzneien begrenzt. Allerdings können sie sich schnell summieren.
Denn sie gelten nicht pro Rezept, sondern pro verschreibungspflichtigem Medikament.Die Arag gibt Tipps, wie sich unnötige Zuzahlungen vermeiden lassen.
Der Eigenanteil
Einen Teil des Medikaments müssen gesetzlich Versicherte aus eigener Tasche zahlen. Dies gilt nicht nur beim Gang in die Apotheke, sondern auch bei Online-Bestellungen von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln.
Dieser Eigenanteil liegt pro Packung bei zehn Prozent des Verkaufspreises, höchstens aber zehn und mindestens fünf Euro. Mehr als die tatsächlichen Kosten des Mittels darf der Eigenanteil nach Auskunft der Experten aber nie sein.
Seite 2: Die Belastungsgrenzen