Damit niemand durch die Zuzahlungen unzumutbar belastet wird und jeder die medizinische Versorgung in vollem Umfang erhält, gibt es Belastungsgrenzen. Danach müssen Versicherte in einem Kalenderjahr maximal zwei Prozent ihres Bruttoeinkommens zahlen.
Die Belastungsgrenze n
Wer schwerwiegend chronisch erkrankt ist, zahlt ein Prozent. Bei der Berechnung des Bruttoeinkommens werden sämtliche Bruttoeinnahmen der in einem Haushalt lebenden Familienangehörigen addiert. Eventuelle Freibeträge einzelner Familienmitglieder werden davon abgezogen.
Die Arag-Experten weisen darauf hin, dass ein gemeinsamer Haushalt auch dann vorliegt, wenn der Partner beispielsweise in einem Pflegeheim wohnt. Bei der Berechnung der Belastungsgrenze werden nicht nur Arzneimittel mitgezählt, sondern alle gesundheitlichen Ausgaben wie etwa Zuzahlungen im Krankenhaus, häusliche Krankenpflege, Hilfsmittel oder Krankengymnastik.
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