Zahlt jeder?
Grundsätzlich zahlt jeder erwachsene gesetzlich Krankenversicherte. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind von der Zuzahlung für verschreibungspflichtige Arzneimittel befreit. Anders verhält es sich bei nicht verschreibungspflichtigen Medikamenten.
Während sie von Erwachsenen in der Regel komplett aus eigener Tasche gezahlt werden müssen, ist bei Kindern unter zwölf nur die Zuzahlung fällig. Gleiches gilt auch bei Jugendlichen mit Entwicklungsstörungen bis zum 18. Lebensjahr, denen nicht verschreibungspflichtige Medikamente vom Arzt verordnet werden.
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