Kritik üben Hass und Klein auch an dem zuständigen Gericht, das die einstweilige Verfügung erließ. „Es ist augenscheinlich, dass es Herrn Rechtsanwalt Diedrich nicht sachorientiert um das Wohl der ASG Finanz geht, sondern er direkt oder indirekt dem Umkreis der Telis zuzuordnen ist. Das hätte das Gericht bei dem Erlassen der Verfügung berücksichtigen müssen und eine neutrale und vor allem sachkundige Person als Interimgeschäftsführer einsetzen müssen. Uns ist unverständlich, dass das Gericht einem personellen Vorschlag der Blueman Innovation gefolgt ist,“ sagt Klein.
Telis wies den Vorwurf es solle Unruhe gestiftet werden indes zurück. „Sowohl die früheren als auch die heutigen Gesellschafter und Geschäftsführer der Blueman Innovation haben zu keinem Zeitpunkt in die operativen Geschäfte der ASG Finanz GmbH eingegriffen“, kommentiert Telis-Pressesprecher Rainer Leidl. Es habe sich für Telis von Beginn an bei der Übernahme der Gesellschafteranteile an der Blueman Innovation ausschließlich um eine Finanzbeteiligung gehandelt. Auf das operative Geschäft der ASG Finanz habe sich die Beteiligung nie ausgewirkt.
Zum aktuellen Verfahrensstand und zur weiteren Entwicklung der juristischen Auseinandersetzungen wollen weder Telis noch Blueman derzeit Stellung nehmen, da es sich um ein laufendes Verfahren handle. Wie es mit der ASG Finanz langfristig weitergeht ist noch unklar. Die für den 1. März 2012 anberaumte Gesellschafterversammlung hat nicht stattgefunden. Ein weiterer Gerichtstermin zur Überprüfung der einstweiligen Verfügung soll am 7. März stattfinden. (jb)
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