Assekurata lobt Tarife von ottonova

Die Ottonova Krankenversicherung AG hat die Bedingungen ihrer Tarife First Class und Business Class überarbeitet. Dabei erhalten die neuen Tarife FC100 und BC100 die Note 1,1. Dies entspricht in beiden Fällen einem sehr guten Urteil im Hinblick auf Leistungsstärke, Fairness und Sicherheit.

Eine wesentliche Leistungs­ver­besserung stellt der Verzicht auf das Primärarztprinzip („Concier­ge Service“) im Tarif BC100 dar. Darüber hinaus müssen Kunden in bestimmten Bereichen, wie etwa bei Anschlussheil­behan­dlungen, in beiden Tarifen künftig nicht mehr vorab eine schriftliche Kostenzusage einholen.

Gut gemeint war nicht gut gemacht

„Diese Abstimmung hatten wir ursprünglich eingeführt, um Versicherte durch den Gesundheitsmarkt zu navigieren, damit sie den bestmöglichen Arzt und die effektivste Leistung in Anspruch nehmen können. Einige Beobachter wollten aber darin weniger unseren Servicegedanken als vielmehr Einsparmöglichkeiten für Ottonova sehen“, erläutert Ottonova Vorstand Bernhard Brühl.

„Unsere Erfahrungen zeigen jedoch, dass unsere Versicherten ohnehin vertrauensvoll mit uns zusammenarbeiten und verantwortungsbewusst mit der Auswahl der Ärzte sowie Leistungen umgehen. Aus diesem Grund verzichten wir in den neuen Tarifen auf die erforderliche Abstimmung, bieten sie aber natürlich weiterhin als Service an“, fügt Brühl hinzu.

Bis zu 30 Leistungsbereiche untersucht

Mit der Tarifanalyse hat Assekurata einen eigenen Bewertungsansatz für Tarife in der privaten Krankenversicherung entwickelt. Hierbei beurteilt Assekurata alle in den Versicherungsbedingungen des jeweiligen Tarifs vereinbarten Leistungen. Anhand eines festen Kriterienkatalogs untersucht die Kölner Rating-Agentur in der Vollkostenversicherung insgesamt 30 Leistungsbereiche.

Einheitliche Anforderungen an Grundleistungen und K.-o.-Kriterien stellen dabei ein anspruchsvolles Bewertungsniveau sicher und schützen Verbraucher vor Mogelpackungen. „Uns war es wichtig, ein sehr anspruchsvolles Bewertungsniveau sicherzustellen, welches dem Kunden ein hohes Maß an Sicherheit gibt“, erklärt Assekurata-Geschäftsführer Dr. Reiner Will.

„Den Unternehmen bietet ein definierter Kriterienkatalog mit einem festen Punkteschema Bewertungssicherheit und -stetigkeit.“

Darüber hinaus hinterfragt Assekurata in der Tarifanalyse auch die Sicherheiten in den Rechnungsgrundlagen. Dazu gehören zum Beispiel die Höhe des Sicherheitszuschlages und des Rechnungszinses, die kalkulierten Kopfschäden, die Sterbe- und Stornowahrscheinlichkeiten sowie die eingerechneten Kosten.

Werden die von Assekurata festgelegten Anforderungen einer sicheren Kalkulation insgesamt nicht erfüllt, erhält der Tarif auch keine Besiegelung.

Einteilung in drei Bewertungskategorien

Um ein grundsätzlich unterschiedliches Leistungsniveau von Tarifen berücksichtigen zu können, gliedert Assekurata die Produkte in die drei Kategorien Standard-, Komfort- und Topschutz ein.

Dabei wird ein Tarif, der Chefarztbehandlung im Krankenhaus und Unterbringung im Einbettzimmer gewährleistet, grundsätzlich in der Produktkategorie Topschutz bewertet. Bietet der Tarif Chefarztbehandlung und Unterbringung im Zweibettzimmer, erfolgt die Zuordnung und Bewertung gemäß Anforderungen der Kategorie Komfortschutz.

Zum Standardschutz gehören Tarife, die keine Chefarztbehandlung abdecken. Der Tarif FC100 fällt demnach in die Kategorie Topschutz und der Tarif BC100 in die Kategorie Komfortschutz.

Anforderungen an sichere Kalkulationsgrundlagen werden erfüllt

„Aus Kundensicht bieten die Tarife FC100 und BC100 einen nachhaltig kalkulierten Versicherungsschutz“, erklärt Dr. Reiner Will. „Mit der Entscheidung, ihre Vollversicherungstarife unserer Prüfung zu stellen, untermauert die Ottonova Krankenversicherung ihren Anspruch im Hinblick auf Transparenz, Verlässlichkeit und Qualität.“

 

Foto: Shutterstock

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