In der privaten Krankenversicherung (PKV) existieren indivduell bedarfsgerechte Pflegezusatzversicherungsprodukte, mit denen zu bezahlbaren Preisen eine Vollabsicherung für den Pflegefall möglich ist. Zu diesem Ergebnis kommt die Rating-Agentur Assekurata in einer aktuellen Studie. Interessenten sollten bei der Entscheidungsfindung neben dem Preis aber vor allem die Bedingungs- und auch die Anbieterqualität im Auge haben.
In ihrer Studie „Absicherung im Pflegefall – Mit der Pflegezusatzversicherung von der Teil- zur Vollkasko“ untersuchen die Kölner Analysten die verschiedenen PKV-Lösungen und ihre individuellen Besonderheiten und geben Tipps, worauf der Kunde beim Abschluss einer Pflegezusatzversicherung achten sollte. Darüber hinaus ermittelt Assekurata anhand von Rechenbeispielen, welche monatlichen Beiträge bei verschiedenen Eintrittsaltern vonnöten wären, um die bestehende Pflegelücke mit Hilfe einer Pflegezusatzversicherung zu schließen.
Pflegelücke: Sehr hohe Abhängigkeit vom Wohnort
Dass die gesetzliche Pflegeversicherung trotz aller Reformen im Ernstfall nicht die vollen Pflegekosten abdeckt, ist vielen Verbrauchern mittlerweile klar. Nach den jüngsten Veröffentlichungen des PKV-Verbandes betrug 2019 die Pflegelücke im stationären Bereich, also die Differenz zwischen den tatsächlich entstehenden Kosten und den Leistungen der Pflegepflichtversicherung, im Bundesdurchschnitt 1.928 €. Bei ambulanter Fachpflege beträgt sie nach unseren Erkenntnissen durchschnittlich je nach Pflegegrad zwischen 375 € und 2.100 €.
Allerdings variieren vor allem die Pflegeheimkosten je nach Wohnort beziehungsweise Bundesland zum Teil erheblich, während die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung bundesweit einheitlich sind. Dementsprechend schwankt auch der Eigenanteil beziehungsweise die Pflegelücke.
Pflegekostenversicherung: Prozentuale Aufstockung der gesetzlichen Leistungen
Mit der Pflegetagegeldversicherung, wozu auch die staatlich geförderte Pflegezusatzversicherung (Pflege-Bahr) gehört, und der Pflegekostenversicherung bieten die PKV-Unternehmen in diesem Zusammenhang drei Produktvarianten für die zusätzliche private Vorsorge an. Die Pflegekostenversicherung vertreiben marktweit fünf PKV-Unternehmen. „Hier kann der Kunde im Regelfall die gesetzlichen Pflegeleistungen je nach Anbieter um bis zu 200 % aufstocken“, erläutert Gerhard Reichl, Autor der Studie und Fachkoordinator Krankenversicherung bei Assekurata. „Im Vergleich zu den geförderten und ungeförderten Pflegetagegeldversicherungen sind Pflegekostentarife preislich etwas günstiger. Grund hierfür sind insbesondere die geringeren Leistungen für häusliche Pflege durch Angehörige.“
Pflege-Bahr nur eine Teilkaskolösung
Beim Pflege-Bahr ist die die Höhe der Absicherung vorgegeben, so dass der Versicherte dies im Normalfall nicht frei bestimmen kann. „Einen Pluspunkt stellt die Aufnahmegarantie dar, da beim Pflege-Bahr auch Menschen mit Vorerkrankungen Versicherungsschutz erhalten“, merkt Gerhard Reichl an. „Allerdings ist das Produkt nur eine Teilkaskolösung, so dass im Pflegefall in der Regel eine nicht unerhebliche Versorgungslücke bestehen bleibt.“
Umfassender Inflationsschutz nur bei Pflegetagegeldversicherungen
Am vorteilhaftesten, weil am flexibelsten, erscheint grundsätzlich die Pflegetagegeldversicherung. Hier kann der Kunde die Höhe des Tagegelds frei wählen und die Leistung ohne erneute Gesundheitsprüfung zu bestimmten Anlässen oder Zeitpunkten erhöhen. Im Wesentlichen geschieht dies durch eine regelmäßige Dynamisierung des Tagegeldes. „Hierbei sollten Interessenten vor allem darauf achten, dass die Tarife auch nach Eintritt der Pflegebedürftigkeit die Leistungen weiter dynamisieren“, betont Gerhard Reichl. „Denn gerade dann, wenn der Pflegefall bereits in jungen Jahren eintritt, verhindert eine Dynamisierung, dass sich die Pflegelücke wieder auftut oder weiter vergrößert.“
Trotz der verschiedenen Produktlösungen gestaltete sich der Vertrieb der Pflegezusatzversicherungen zuletzt recht zäh. Bis Ende 2018 gab es knapp vier Millionen Pflegezusatzversicherungen. Somit haben weniger als 5 % der Bevölkerung in Deutschland privat für den Pflegefall vorgesorgt.
Als einen Grund für ihre Zurückhaltung geben Verbraucher häufig an, dass Ihnen die Ausgaben für eine private Pflegezusatzversicherung zu hoch erscheinen. „Dieser Fragestellung sind wir in unserer Studie nachgegangen“, erläutert Gerhard Reichl. „Hierfür haben wir für unterschiedliche Eintrittsalter die Beiträge für eine Pflegekostenversicherung und drei Pflegetagegeldtarife erhoben.“ Um die durchschnittlich bestehende Pflegelücke zu decken, wurde hierbei beim Pflegekostentarif die Verdoppelung der gesetzlichen Leistung (Aufstockung um 100 %) und bei den Pflegetagegeldtarifen eine Leistung von monatlich 2.000 € bei stationärer Pflege in den Pflegegraden 2 bis 5 vorausgesetzt. Die vordefinierten Leistungsparameter finden sich in folgender Tabelle:
Aufgrund der Leistungsunterschiede in den Pflegegraden – speziell bei ambulanter Pflege – unterscheiden sich auch die Tarifbeiträge. Versicherer B bietet dabei einen vergleichsweise günstigen Tarif. Das Angebot des Versicherers C liegt im mittleren Preissegment und der Tarif von Versicherer D bewegt sich preislich im oberen Bereich.
Pflegelücke zu vergleichsweise niedrigen Prämien absicherbar
Es zeigt sich, dass sich die Pflegelücke zu vergleichsweise niedrigen Prämien absichern lässt. „Dabei gilt allerdings: Je früher eine Pflegezusatzversicherung abgeschlossen wird, desto besser“, sagt Gerhard Reichl. „Zum einen sinkt damit das Risiko von Vorerkrankungen, die einen Vertragsabschluss erschweren – Stichwort Risikozuschlag – oder sogar verhindern können. Zum anderen sind die Ausgaben – sowohl in Bezug auf den Monatsbeitrag als auch über die gesamte Vertragslaufzeit hinweg gesehen – geringer.“ So kann eine 25-Jährige Person bereits ab einem Monatsbeitrag von 20 € eine Pflegetagegeldversicherung abschließen, die ihr Budget bei ambulanter Pflege nahezu verdoppelt und die derzeitige durchschnittliche Pflegelücke von 2.000 Euro bei stationärer Pflege schließt. Selbst im Alter von 55 Jahren ist dieses Absicherungsniveau noch für unter 90 € pro Monat zu haben.
Allerdings gilt auch in der Pflegezusatzversicherung: „Eine scheinbar hohe monetäre Absicherung für wenig Geld ist mit Vorsicht zu genießen und bietet keine Gewähr für einen passenden Versicherungsschutz“, warnt Gerhard Reichl. Die genaue Formulierung des Leistungsumfangs in den Bedingungen und die Sicherheit der Kalkulation hingegen machen vielfach erst den preiswürdigen Unterschied aus. Denn die Ursachen für Beitragsunterschiede sind vor allen Dingen im Leistungsversprechen der Tarife zu suchen, speziell in den Pflegegraden 1 bis 3 bei ambulanter Pflege.
Preisvergleich in der Pflegetagegeldversicherung zunehmend schwieriger
„Aufgrund der hohen Zinsabhängigkeit des Beitrags sollten bei der Suche nach der passenden Pflegezusatzversicherung auch die Qualität des Anbieters, hier speziell der Kapitalanlageerfolg, und die Aktualität der Rechnungsgrundlagen kritisch beleuchtet werden“, stellt Assekurata-Geschäftsführer Dr. Reiner Will klar. Da allerdings marktweit keine Transparenz über den angesetzten Rechnungszins herrscht, ist es für die Kunden und Vermittler aber nahezu unmöglich, die einzelnen Pflegetagegeldversicherungen preislich miteinander zu vergleichen.
„Im Rahmen unserer Tarifanalyse untersuchen wir deshalb seit 2014 Pflegetagegeldversicherungen. In diese Analysen fließen neben den Tarifbedingungen auch die Sicherheiten in den Rechnungsgrundlagen, wie zum Beispiel der angesetzte Rechnungszins, ein. Hierdurch erhalten Verbraucher und Vermittler Klarheit darüber, welche Produkte einen sehr guten und nachhaltig kalkulierten Versicherungsschutz bieten.“ Bislang hat Assekurata Pflegetagegeldtarife der Allianz, Hallesche, Inter, Nürnberger und R+V einer Prüfung unterzogen. Nähere Informationen zur Assekurata-Tarifanalyse sowie zu den einzelnen Ergebnissen finden Interessenten unter www.assekurata.de.
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