Versicherer: Kontraproduktive Kapitalpflichten

Tobias Ultsch, Prokurist bei der Fondsgesellschaft Union Investment in Frankfurt am Main, gibt zu bedenken, dass beim Asset Liability Matching ein Verlassen des Fixed-Income-Bereichs „abgestraft“ werde.

Im Rahmen eines Asset-Liability-Matching sei insbesondere Folgendes zu berücksichtigen, erklärt Ultsch: Durch die Investition in „nicht zinstragende“ Instrumente werde die Cashflow-Bedeckung der versicherungstechnischen Verpflichtungen reduziert. Gleichzeitig werde das „Duration Gap“ zwischen Aktiv- und Passivseite erhöht.

Beides sei im Rahmen eines Risikotragfähigkeitskonzepts in der Regel mit Risikokapital (Eigenkapitalpuffer) zu unterlegen. „Somit werden die höheren Renditeerwartungen der alternativen Anlageklassen per se ungeachtet möglicher positiver Diversifikationseffekte im Gesamtportfolio durch höhere Eigenkapitalanforderungen belastet“, fasst Ultsch zusammen.

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Umgehung der Eigenkapitalunterlegung

Aus Sicht vieler Experten ist dies ein Ärgernis – zumal die Forderungen nach massiven Investitionen in die globale Infrastruktur immer lauter werden, einhergehend mit der Forderung, Versicherern den Einstieg in die Finanzierung entsprechender Projekte zu erleichtern.

„Solvency II erfordert eine Risikokapitalunterlegung solcher Projekte mit wenigstens 49 Prozent“, sagt Kapitalmarktexperte Dr. Carsten Zielke. „Das müsste geändert werden und das geht nur im europäischen Kontext.“

Seite drei: Komplexe Infrastrukturprojekte

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