Risikostreuung bei Investments beugt dem Auftreten von Klumpenrisiken vor. Auf diesen Aspekt hat der Gesetzgeber auch im Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) einen starken Akzent gesetzt. Dies könnte den Emissionshäusern neue Möglichkeiten im Multi-Asset-Segment eröffnen – allerdings müssen sie die Vermittler gewinnen.
Das Gesetz sieht vor, dass Fonds für Kleinanleger künftig in mindestens drei Sachwerte investieren müssen, es sei denn, dass bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise durch die Nutzungsstruktur des Sachwertes oder der Sachwerte eine Streuung des Ausfallrisikos gewährleistet ist – dies kann zum Beispiel bei einer Immobilie mit vielen verschiedenen Mietern der Fall sein.
Mindestbeteiligung bei 20.000 Euro
Bei Fonds, die in lediglich ein Asset investieren, liegt die Mindestbeteiligung bei 20.000 Euro. Vor dem Hintergrund dieser gesetzlichen Neuregelung erwartet Alex Gadeberg, Vorstand der Zweitmarkt-Plattform Fondsbörse Deutschland, dass es im Publikums-Segment künftig vor allem Portfoliofonds geben wird, während Single-Asset-Produkte weitgehend einem gehobenen Segment vorbehalten sein werden.
„Ich erwarte allerdings, dass die Portfoliofonds keine Multi-Asset-Fonds werden, sondern sich auf eine Assetklasse beschränken – also beispielsweise Immobilienfonds mit einer Streuung über mehrere Objekte“, so Gadeberg.
Multi-Asset-Fonds machen aus seiner Sicht nur Sinn, wenn ein Vertrieb verschiedene Zielfonds auswählt, die jeweils von Spezialisten aufgelegt wurden.
„Multi-Asset-Fonds schliessen Marktlücke“
Markus Heiderich, Geschäftsführer des Initiators Defoma erwartet hingegen, dass Multi-Asset-Fonds eine Marktlücke schließen werden: „Die Verkaufsstrategie der Vergangenheit war die konkrete Story eines bestimmten Sachwertes. Aus diesem Grund waren Dachfonds, die übergeordnet investieren, für viele Vermittler nicht interessant und dadurch auch bei Kunden unbekannt. Das lag an den geringeren Provisionen, aber auch an den längeren Laufzeiten bisheriger Portfoliofonds.“
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