Ein starker Schlussspurt habe zu einem der besten Ergebnisse bei den Publikumstranchen der seit 2016 aufgelegten ZweitmarktZins-Serie geführt, teilt Asuco mit. Bei Emissionen nach dem Vermögensanlagengesetz – in diesem Fall Namensschuldverschreibungen – ist die Dauer des Vertriebs grundsätzlich auf zwölf Monate beschränkt. Trotz der hohen Platzierungsvolumina ist der Emittent der Namensschuldverschreibungen aktuell voll investiert, so Asuco.
Derzeit können im Rahmen einer Privatplatzierung nur Namensschuldverschreibungen der Serie „ZweitmarktZins 23-2021 pro“ ab einer Mindestzeichnungssumme von 200.000 Euro gezeichnet werden. Eine weitere Publikumstranche sei in Vorbereitung. Asuco erwartet die Billigung hierfür „spätestens im ersten Quartal 2023“.
Hintergrund: Seit Mitte August 2021 sind im Bereich der Vermögensanlagen Blind Pools verboten. Bereits zuvor gebilligte Emissionen durften noch bis maximal ein Jahr nach der Billigung weiterplatziert werden. Die Anleger der Asuco-Namensschuldverschreibungen investieren zwar in das bestehende Zweitmarkt-Portfolio des Emittenten, es werden mit dem Kapital aber auch weitere Anteile an Immobilienfonds am Zweitmarkt erworben. Die Gesetzesänderung macht insofern eine Anpassung des Konzepts und dessen Billigung durch die Finanzaufsicht BaFin erforderlich.