Generell stellt sich die Frage, was das Ganze den Anlegern bringt. Eine wirkliche Verbesserung ist lediglich, dass die Prospekthaftung von sechs Monaten auf zwei Jahre nach dem Vertriebsstart verlängert wird. Das dreiseitige Informationsblatt hingegen dürfte eher von der Lektüre des kompletten Prospektes abhalten und damit die Informationstiefe verringern. Und eine laufende Wertermittlung für die Fonds wird den Anlegern allenfalls früher als bisher vor Augen führen können, ob ihre Anlageentscheidung richtig oder falsch war. Einen Schutz bietet sie nicht.
Auch die Kohärenzprüfung durch die Bafin hilft wenig weiter. Sie gibt der Behörde zwar ein Instrument an die Hand, um völlig abstruse Angebote herauszufiltern. Für die gestatteten Prospekte erweckt sie aber den falschen Eindruck, die Finanzaufsicht hätte die Qualität, Sicherheit und Seriosität der Anlage geprüft. Doch genau das tut sie auch künftig nicht.
Die neuen Regeln für den Vertrieb werden die Anleger ebenfalls kaum vor Enttäuschungen schützen. Das jedenfalls lassen die Ergebnisse des schon seit Jahr und Tag regulierten Bankvertriebs vermuten. Und schließlich wird eines kein noch so ausgefeiltes Gesetz den Anlegern abnehmen können: Die Verantwortung für ihre eigene Anlageentscheidung.
Stefan Löwer ist Chefanalyst der G.U.B., Deutschlands ältester Ratingagentur für geschlossene Fonds, und begleitet den Themenbereich geschlossene Fonds in der gesamten Cash.-Unternehmensgruppe. Als Cash.-Redakteur und G.U.B.-Analyst beobachtet Löwer die Branche und ihre Produkte insgesamt bereits seit mehr als 15 Jahren.
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