Peter Meier, Schaden-Vorstand der Nürnberger: „Wir unterstützen unsere helfenden Kunden mit einem erweiterten kostenfreien Versicherungsschutz.“ Laut Meier sind geflüchtete Erwachsene und deren Kinder beitragsfrei in der Privathaftpflichtversicherung der Gastgeber mitversichert – auch im Single-Tarif. Ebenso sind etwaige Schäden abgesichert, die durch mitgebrachte Hunde verursacht werden. Sollten während des Aufenthalts die Geflüchteten Sachschäden am Eigentum des Kunden verursachen, sind diese bis zu einem Betrag von 7.500 Euro gedeckt.
Hausrat- und Internetversicherung
Viele Geflüchtete haben nur das Nötigste mitnehmen können. „Über die Hausratversicherung unserer Kunden wird das Hab und Gut der aufgenommenen Geflüchteten bis zu einem Betrag von 7.500 EUR je Person beitragsfrei abgesichert. Das gilt sowohl für den eigenen Haushalt unserer Kunden als auch für anderweitigen Wohnraum“, so Meier. Die Wertsachengrenzen werden bis zu diesem Betrag ausgesetzt. Bargeld der Geflüchteten ist insgesamt bis maximal 500 Euro versichert. Dieser erweiterte Versicherungsschutz gilt ebenfalls für die Außenversicherung. Bei der Internetversicherung greift der Schutz auch für die Geräte, die die Geflüchteten mitgebracht haben.
Wohnungsschutzbrief und Autoversicherung
Wird ein Schlüsseldienst benötigt, weil ein Geflüchteter sich ausgesperrt hat, greift gleichfalls der Versicherungsschutz. Meier: „Und überlässt unser Kfz-Kunde das Fahrzeug seinem Gast zur Nutzung, besteht trotzdem uneingeschränkter Versicherungsschutz. Hierfür muss der Nutzerkreis nicht erweitert werden. Das bieten wir kostenfrei.“ Dasselbe gilt laut dem Schaden-Vorstand, wenn man sein Fahrzeug Hilfsorganisationen für humanitäre Zwecke zur Verfügung stellt.
Kurze Info per E-Mail genügt
Einzige Voraussetzung für den erweiterten Versicherungsschutz bei diesen Produkten ist laut Nürnberger, dass die Geflüchteten unentgeltlich im Haushalt aufgenommen werden. Der Versicherungsschutz beginne mit der Aufnahme der Gäste im Wohnraum der Kunden. Eine E-Mail ([email protected]) mit der Anzahl der Geflüchteten und deren Alter genügt. Die Erweiterungen des Kfz-Versicherungsschutzes gelten vorerst bis 31. Mai 2022 – bei allen anderen Produkten bis Ende des Jahres.