Die Finanzaufsicht Bafin hat die Deutsche Gesundheitskasse DeGeKa VVAG angewiesen, ihr Versicherungsgeschäft einzustellen und abzuwickeln. Für den Betrieb habe sie keine Erlaubnis. Die von „Reichsbürgern“ gegründete Kasse soll sämtliche Mitgliedsverträge mit einer Frist von vier Wochen kündigen.
Von der Anordnung seien insbesondere die Krankenversicherung sowie die Krankenhaustagegeld- und Krankentagegeldversicherungen betroffen, die mit der Mitgliedschaft in der DeGeKa verbunden sind, teilte die Bafin mit. Die zivilrechtliche Wirksamkeit bereits abgeschlossener Verträge bleibe zunächst unberührt. Die Mitglieder hätten die Möglichkeit, ihre Mitgliedschaft sofort und mit Wirkung für die Zukunft aufzuheben.
Kasse hält Bafin für unzuständig
Die DeGeKa hält die Bafin allerdings nicht für zuständig, wie die dpa meldet. „Wir sind Reichs- und Staatsangehörige und haben unsere eigene Krankenkasse gegründet. Die Bafin ist außerhalb von dem, was wir vorhaben“, zitiert die Nachrichtenagentur Doris Roy von der Dresdner Geschäftsstelle.
In der Satzung der Versicherung heißt es unter anderem, das Geschäftsgebiet umfasse „ganz Deutschland in seinen Außengrenzen, wie diese am 31. Juli 1914 bestanden.“ (kb)
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