Der Bundesverband der Rechtsberater für betriebliche Altersversorgung und Zeitwertkonten (BRBZ) startet die „Deutsche Lehr- und Praxisakademie zur betrieblichen Altersversorgung“. Die Einrichtung wendet sich als Kompetenz- und Fortbildungszentrum an alle Berufsgruppen, die in der betrieblichen Altersversorgung (bAV) tätig sind, und nimmt ab November 2010 ihren Lehrbetrieb auf.
In mehrtägigen Seminarveranstaltungen soll den Teilnehmern das notwendige Fachwissen vermittelt werden, um als Berater in den Bereichen bAV und Zeitwertkonten handeln zu können, teilt der BRBZ mit. Das Qualifizierungsprogramm setze sich, so die Mitteilung, aus zwei Seminarblöcken zusammen, die unabhängig voneinander belegt werden können.
Die erste Einheit, die zwei Tage umfasst, sei praxisorientiert und fallbezogen angelegt. Bei der dreitägigen Seminarreihe sollen die Themen vertiefend rechtswissenschaftlich betrachtet werden. Den Abschluss der Seminare bildet jeweils eine schriftliche Prüfung. Wer besteht, darf sich „zertifizierter Fachberater beziehungsweise Fachexperte für betriebliche Altersversorgung (BRBZ e.V.)“ nennen, so der Verband.
In der Seminarreihe sollen auch die berufsrechtlichen Anforderungen an eine rechtssichere Rechtsberatung angesprochen werden. So werde laut BRBZ herausgearbeitet, dass die rechtliche Beratung im Rahmen der bAV nur durch zugelassene Rechtsdienstleister erfolgen darf. Oftmals in diesem Zusammenhang geäußerte rechtliche Annexberatungskompetenzen von Finanzdienstleistern und Versicherungsvermittlern scheiden demnach aus.
Auch die Vorgaben des Versicherungsvertragsgesetzes, des Europarechts und der Gewerbeordnung bieten hier keine Ausnahme, so der BRBZ. Selbst die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs habe diese Sichtweise schon eindeutig bestätigt (BGH-Urteil vom 20.03.2008 – IX ZR 238/06).
Zu den Referenten der Lehr- und Praxisakademie zählen unter anderem Professor Dr. Martin Henssler, Präsident des Deutschen Juristentages, und Professor Dr. Achim Schunder, Chefredakteur der „Neuen Juristischen Wochenschrift“ (NJW) und der „Neuen Zeitschrift für Arbeitsrecht“ (NZA). (hb)