Kaufkraft und Konjunktur: mäßige Aussichten
Bei der wirtschaftlichen Lage ist nach dem Jahreswechsel keine Besserung in Sicht. Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung korrigierte seine Konjunkturprognose jüngst nach unten auf nur noch 0,5 Prozent. Erwartet wird eine Inflationsrate von 2,1 Prozent.
Zwar sollen die Preise nicht mehr so stark steigen, im Hinblick auf die Kaufkraft der Verbraucher sind die Experten jedoch wenig optimistisch. Die Einkommen werden im neuen Jahr voraussichtlich nicht mehr so deutlich zulegen wie zuletzt.
Mit dieser Einschätzung steht der Sachverständigenrat nicht allein. „Die private Kaufkraft dürfte 2025 wegen eines nachlassenden Lohnwachstums mit einem geringeren Tempo zunehmen als 2024“, sagt auch Philipp Scheuermeyer, Konjunkturexperte bei KfW Research.
Höherer Mindestlohn, mehr Wohngeld
Dennoch gibt es im kommenden Jahr einige positive Nachrichten. Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar von 12,41 auf 12,82 Euro pro Stunde. Auch in einigen Branchen können sich Menschen über ein Plus freuen. Ab dem 1. Juli steigt der Mindestlohn für Pflegefachkräfte auf 20,50 Euro, für qualifizierte Pflegehilfskräfte auf 17,35 Euro und für Pflegehilfskräfte auf 16,10 Euro.
Minijobber dürfen künftig nicht mehr nur 538, sondern 556 Euro im Monat verdienen. Die Jahresverdienstgrenze liegt bei 6.672 Euro. Für Auszubildende gibt es ebenfalls ein Plus. Die Mindestvergütung im ersten Lehrjahr erhöht sich um 4,7 Prozent auf 649 Euro im Monat. Die Höhe des Bürgergeldes und der Sozialhilfe bleiben 2025 unverändert.
Steigen sollen die Renten zum 1. Juli. Rund 3,5 Prozent mehr lautet die offizielle Prognose für die Rentenerhöhung. Ganz sicher ist das aber noch nicht, denn erst im Frühjahr legt das Bundeskabinett je nach aktueller Konjunkturlage und Lohnentwicklung fest, wie die Renten tatsächlich steigen. Der Zuschlag bei der Erwerbsminderungsrente wird dann in dem Verhältnis ebenfalls zulegen.
Sicher ist bereits, dass Bürgerinnen und Bürger mit niedrigen Einkommen einen höheren Mietzuschuss vom Staat bekommen. Das monatliche Wohngeld steigt zum Jahreswechsel durchschnittlich um 30 Euro oder 15 Prozent.
Änderungen bei Eltern- und Kindergeld
Weniger Geld gibt es künftig für einige Mütter und Väter, die nach der Geburt eines Kindes zu Hause bleiben. Das Elterngeld soll nur noch an Paare gehen, die ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von maximal 175.000 haben (bisher: 200.000 Euro). Diese neue Grenze gilt, wenn das Kind am oder nach dem 1. April geboren wird.
Ab Jahresbeginn steigt das Kindergeld auf 255 Euro – das sind fünf Euro mehr pro Monat und Kind. Der steuerliche Kinderfreibetrag wird um 60 Euro auf 6.672 Euro angehoben. Auch der Kindersofortzuschlag für Familien mit geringem Einkommen steigt um fünf Euro auf 25 Euro monatlich.
Steuerlicher Grundfreibetrag wird angehoben
Ab Januar 2025 greift die Grundsteuerreform. Einige Hausbesitzer zahlen dann mehr, andere weniger. Die Höhe ist abhängig vom Grundstück, dem Gebäude darauf und dem kommunalen Hebesatz. Zwischen den deutschen Städten gibt es teilweise große Unterschiede.
Bei der Einkommensteuer wird zumindest eine durch die hohe Inflation drohende Erhöhung verhindert. Kurz vor Jahresende beschlossen Bundestag und Bundesrat den Ausgleich der kalten Progression.
Konkret wird der Grundfreibetrag um 312 Euro auf dann 12.096 Euro angehoben, also der Teil des Einkommens, der nicht besteuert wird. Die anderen Eckwerte des Steuertarifs werden um 2,6 Prozent verschoben, so dass höhere Steuersätze erst bei höheren Einkommen greifen. Auch die Freigrenze für den Solidaritätszuschlag wird angepasst. Nur die Grenze für die Reichensteuer, die noch über dem Spitzensteuersatz liegt, bleibt gleich.