Ausrutscher auf glitschigem Laub – wer haftet?

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Gefahr durch Laub auf dem Gehweg

Im Herbst verwandelt das rot-braune Laub Gehwege in ein raschelndes Idyll. Regnet es aber, erlebt man auf den farbenfrohen Blättern eine wahre Rutschpartie. Fällt jemand unglücklich auf einem Weg, stellt sich die Frage: Wer haftet für dadurch verursachte Schäden wie etwa Verletzungen?

Sammelt sich das Laub auf den öffentlichen Straßen und Gehwegen, sind Kommunen in der Pflicht, die Blätter zu beseitigen. „Grenzen aber private Grundstücke an die Gehwege, springt die Räumpflicht auf die Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer über. Sie sind dann im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht dazu verpflichtet, das Grundstück, Gehwege und Eingänge von Laub zu befreien. Kommen sie dieser Pflicht nicht nach und rutscht eine Person deshalb auf dem Laub aus, kann sie von den Eigentümerinnen und Eigentümern Schadensersatz fordern“, erläutert Verbraucherschützerin Bianca Boss vom Bund der Versicherten (BdV).

Die Schadensersatzforderungen wegen verletzter Verkehrssicherungspflichten übernehme die Privathaftpflichtversicherung. Da die Schadensansprüche vor allem bei Personenschäden sehr hoch sein können, zählt die Privathaftpflichtversicherung zu den wichtigsten privaten Versicherungsverträgen, betont Boss.

Sie wehre darüber hinaus auch unberechtigte Forderungen ab, gegebenenfalls vor Gericht. „Die Deckungssumme sollte mindestens 15 Millionen Euro pauschal für Sach-, Personen- und Vermögensschäden betragen. Nicht bei allen Haftpflichtverträgen, insbesondere bei älteren, ist dies der Fall. Versicherte sollten ihre Verträge gegebenenfalls anpassen lassen, damit im Schadenfall keine Deckungslücken entstehen“, so Boss. Personen, die ihr Eigentum vermieten, sollten zusätzlich noch den Bedarf für eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung prüfen.

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