„Die Verbraucher wollen Transparenz. Dabei spielen auch die Kostenquoten eine zunehmend bedeutende Rolle bei der Produktauswahl, so dass es auch bei den Abschlusskosten um jedes Promille gehen wird“, erwartet Mylius.
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Ein weiteres Argument für Angestelltenmodelle ist laut Mylius ein eventuelles Provisionsverbot. Auf eine solche Vorschrift könnten Unternehmen mit Angestelltenvertrieb seiner Ansicht nach deutlich besser reagieren als jene, die in der Vergangenheit komplett auf selbständige Vertreter gesetzt haben.
Leichtere Anpassung an mögliches Provisionsverbot
„Auch wenn das Provisionsverbot zunächst abgewendet wurde, die Tendenz der Gesetzgebung ist offenkundig. Im Fall der Fälle würde der Neuaufbau eines effizienten Angestelltenvertriebs Jahre dauern. So viel Zeit haben die Unternehmen aber nicht“, erklärt Mylius. Er empfiehlt daher, Investitionen in einen Angestelltenvertrieb auch als Schaffung einer strategischen Option zu begreifen, die dann bei Bedarf kurzfristig ausgebaut werden könne.
„Es muss kein radikales ‚Entweder-Oder’ sein. Je nach Ansatz können auch Angestelltenverträge für bestimmte Aufgaben, Zielgruppen oder Karrierestufen innerhalb einer sonst aus HGB § 84ern bestehenden Organisation angeboten werden“, so Mylius. (jb)
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